Mission in Ägäis

So will NATO gegen Schlepper vorgehen

20.04.2016

Einsatz soll Informationen über Schlepper sammeln, darf selbst jedoch nicht eingreifen.

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© AFP PHOTO / MARINA MILITARY
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Anfang März hat die NATO in der Ägäis einen Militäreinsatz in der Flüchtlingskrise gestartet. Ein Verband unter deutschem Kommando soll im Insel-Labyrinth der Ägäis bei der Erstellung eines Lagebilds für die griechische und türkische Küstenwache sowie für die EU-Grenzschutzagentur Frontex helfen und so zum Kampf gegen Schlepperbanden beitragen.

Einsatzgebiet

Der NATO-Verband kreuzt in der Ägäis zwischen dem türkischen und dem griechischen Festland. Nachdem die Schiffe zunächst nur auf hoher See im Einsatz waren, operieren sie seit dem 7. März auch in den türkischen und griechischen Hoheitsgewässern.

Verband

Der sogenannte ständige maritime Einsatzverband 2 (Standing NATO Maritim Group 2) besteht derzeit aus fünf Schiffen. Neben dem deutschen Flaggschiff "Bonn" sind nach Angaben der deutschen Bundeswehr derzeit ein griechisches, ein türkisches, ein kanadisches und ein britisches Schiff beteiligt. Verbandskommandeur ist der deutsche Flottillenadmiral Jörg Klein, rund 850 Soldaten sind im Einsatz.

Der Verband gehört zu den vier ständigen NATO-Einsatzverbänden. Sie sind die maritimen Eingreifkräfte des Bündnisses. Die NATO-Mitgliedsländer entsenden für mehrere Monate Schiffe in den Verband, dessen Führung unter den Nationen wechselt. Alle vier Verbände sind dem NATO Maritime Command in Northwood in Großbritannien unterstellt.

Auftrag

Die NATO will bei dem Einsatz Informationen über Schlepper sammeln und diese an Griechenland, die Türkei und die EU-Grenzschutzagentur Frontex weitergeben, damit diese die Schlepper aufgreifen können. Die Schiffe des Verbands sollen, anders als im EU-Einsatz "Sophia", vor Libyen selbst keine Boote anhalten oder gegen Schlepper vorgehen, sie haben keine hoheitlichen Befugnisse, dafür sind die Küstenwachen zuständig. Aus EU-Sicht werden die türkischen Stellen im günstigsten Fall so rechtzeitig informiert, dass sie ein Flüchtlingsboot aufhalten können, bevor es von der türkischen Küste ablegt.

Menschen in Seenot werden jedoch gerettet, sollen dann aber in die Türkei zurückgebracht werden. Grundlage hierfür sind internationale Seerechtsabkommen und die universellen Pflichten von Seefahrern, denen zufolge Schiffbrüchige gerettet werden müssen. Die Frage, ob gerettete Flüchtlinge in die Türkei zurückgebracht werden dürfen, ist aber rechtlich strittig; dabei geht es im Kern darum, ob die Türkei in der Praxis als "sicherer Drittstaat" gelten kann.

Rechtsgrundlage

Am 10. Februar gaben die NATO-Verteidigungsminister grünes Licht für den NATO-Einsatz in der Ägäis - trotz des traditionell schwierigen Verhältnisses zwischen Griechenland und der Türkei wegen zahlreicher Gebietsstreitigkeiten in der Ägäis. Angeordnet wurde die Entsendung des Verbandes am 11. Februar vom NATO-Oberbefehlshaber Europa.
 

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