Corona

Spanien verkürzt Isolation auf sieben Tage

29.12.2021

Wenn ohne Symptome.  

Zur Vollversion des Artikels
© Getty
Zur Vollversion des Artikels

Spanien verkürzt die verordnete Isolationsdauer nach einer Corona-Infektion ohne Symptome von zehn auf sieben Tage. Das wurde am Mittwoch bei einem Treffen der Gesundheitsexperten der Zentral- und der Regionalregierungen beschlossen, wie das Gesundheitsministerium in Madrid mitteilte.

Diese Verkürzung gelte auch für nicht geimpfte Menschen mit einem noch nicht bestätigten Verdacht auf eine Corona-Ansteckung, etwa für die Kontaktpersonen eines Infizierten, hieß es. Geimpfte, die Kontakt zu einem Infizierten hatten, müssen sich in Spanien nicht isolieren.

Die Reduzierung war von mehreren der 17 Regionalregierungen - darunter von Madrid, Andalusien und den Balearen - gefordert worden. Damit will man Beeinträchtigungen der Grundversorgung zum Beispiel in den Krankenhäusern oder im öffentlichen Verkehr verhindern. Wegen der rasant zunehmenden Zahl der Infektionsfälle melden sich auch in Spanien immer mehr Arbeitnehmer krank, um nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus in Selbstisolation zu gehen.

Die Entscheidung habe auch unter anderem mit den Erkenntnissen zu tun, wonach die neue Virusvariante Omikron zwar ansteckender sei, aber offenbar einen eher milden Krankheitsverlauf habe, berichteten der staatliche Fernsehsender "RTVE" und andere spanische Medien unter Berufung auf Teilnehmer des Treffens.

Im beliebten Urlaubsland nimmt die Zahl der Neuinfektionen trotz einer sehr hohen Impfquote von rund 80 Prozent seit Wochen rapide zu. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag zuletzt bei einem Rekordwert von 850, nachdem Mitte Oktober noch ein Jahrestiefstwert von rund 18 erreicht worden war. Spanien gilt deshalb wieder als Hochrisikogebiet. Reiserückkehrer, die weder geimpft noch genesen sind, müssen in Deutschland bis zu zehn Tage in Quarantäne. Die Lage in den spanischen Krankenhäusern ist allerdings nach Angaben der zuständigen Behörden weiterhin weitgehend unter Kontrolle.
 

Zur Vollversion des Artikels