Deutschland

Streit um Familiennachzug von Flüchtlingen

18.11.2017

Bestimmte Flüchtlinge können Ehepartner und Kinder derzeit nicht nachholen.

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© HERBERT P. OCZERET
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Grundsätzlich können in Deutschland anerkannte Flüchtlinge ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder nachholen. Mit dem Asylpaket II vom März 2016 wurde aber der Familiennachzug für Flüchtlinge mit sogenanntem subsidiären Schutz für zwei Jahre ausgesetzt. Für minderjährige Flüchtlinge mit subsidiärem Status sind Ausnahmen aufgrund von Einzelfallregelungen möglich.

Subsidiärer Schutz wird Menschen aus Krisengebieten gewährt, denen kein Asyl oder individueller Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention zuerkannt wird. Dieser etwas eingeschränkte Schutzstatus kann erteilt werden, sofern jemandem in seinem Land etwa aufgrund "willkürlicher Gewalt" in einem Krieg oder Bürgerkrieg eine "ernsthafte" Gefahr droht. Inzwischen haben beispielsweise viele Syrer diesen Status.

Union will weitere Aussetzung

Die Aussetzung des Familiennachzugs läuft am 16. März kommenden Jahres automatisch aus. Die Union will allerdings, dass diese Einschränkung verlängert wird. Dies müsste aber eigens beschlossen werden. Das lehnen die Grünen vehement ab.

Für alle anerkannten Asylbewerber und Flüchtlinge gemäß der Genfer Konvention gilt der Anspruch auf Familiennachzug weiterhin uneingeschränkt. Eingeführt worden war der Familiennachzug auch für subsidiäre Flüchtlinge erst zum 1. August 2015.

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