Afghanistan

Taliban lassen 14 Menschen im Stadion auspeitschen

24.11.2022

Die radikal-islamischen Taliban haben nach eigenen Angaben 14 Menschen in einem Fußballstadion in Osten Afghanistans zur Strafe ausgepeitscht.  

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Darunter seien drei Frauen, gab das oberste Gericht der Islamisten am Mittwoch auf Twitter bekannt. Das geistliche Oberhaupt der Taliban habe jüngst Richter getroffen und erklärt, dass sie Strafen in Übereinstimmung mit dem Scharia-Recht verhängen sollten, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.

Die Strafe sei "für verschiedene Sünden, darunter Ehebruch, Raub und andere Formen der Korruption" in der Provinz Logar vollzogen worden. Im östlichen Laghman seien ebenfalls zwei Personen ausgepeitscht worden.

Es ist der zweite derartige Vorgang, der in diesem Monat von den Islamisten bestätigt wurde. Öffentliche Auspeitschungen und Steinigungen wurden während der ersten Herrschaft der Taliban von 1996 bis 2001 vollzogen. Sie wurden später seltener und dann von den darauffolgenden, vom Westen unterstützten Regierungen verurteilt. Die Todesstrafe wurde jedoch beibehalten. Die Taliban sind in Afghanistan seit August 2021 wieder an der Macht. Ihre Regierung wird international nicht anerkannt.

400 Lautsprecher für Gebetsaufruf 

In der afghanischen Hauptstadt Kabul installierten die Taliban rund 400 Lautsprecher, um die Einwohner zum gemeinschaftlichen Gebet aufzurufen. Unter der vorherigen Regierung seien mehrere Lautsprecher abgebaut worden, viele Menschen hätten deshalb den islamischen Gebetsruf nicht hören können, erklärte das Ministerium für den Schutz vor Laster und die Förderung der Tugend am Mittwoch auf Twitter.

Nach Angaben des Ministeriums wurden zudem hunderte leer stehende Geschäfte und ungenutzte Gebäude in Moscheen umgewandelt. Örtlichen Medienberichten zufolge ordnete der stellvertretende Tugend-Minister darüber hinaus in einigen Teilen Kabuls an, dass die Geschäfte während des Freitagsgebets schließen müssen.

Frauen sind inzwischen weitgehend aus dem öffentlichen Leben verbannt: Sie müssen in der Öffentlichkeit Burka tragen oder ihr Gesicht verschleiern, dürfen ohne einen männlichen Verwandten nicht reisen, der Zutritt zu Parks, Turnhallen, Fitnesscentern oder öffentlichen Bädern ist ihnen untersagt. Weiterführende Schulen bleiben ihnen fast im ganzen Land verschlossen.
 

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