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Coronavirus

Strafen-Chaos um FFP2-Maskenpflicht

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Die neue Corona-Verordnung bringt auch neue Strafen mit sich.

 

Es könnte alles sehr einfach gehen: Laut Verordnung des Gesundheitsministeriums müssen Maskensünder mit einem Organstrafmandat in Höhe von 25 Euro rechnen. Diese Maßnahme gilt ab heute. Mit vielen Ausnahmen:

  • ÖBB. In Zügen, Bahnhöfen und Bussen der Bundesbahnen gilt gemäß den Beförderungsbedingungen eine Strafe von 40 Euro.
  • Wien. Die Wiener Linien verlangen gemäß ihren neuen Beförderungsrichtlinien fürs Maskenverweigern sogar 50 ­Eu­ro. 330 Kontrollore sind im Einsatz. Im Extremfall ­können sie renitente Verweigerer sogar aus dem Verkehrsmittel oder dem Stationsbereich weg­weisen.
  • Niederösterreich. Der ÖSTERREICH-Rundruf zeigt: In den öffentlichen Verkehrsmitteln wird es keine zusätzlichen Strafen geben, man setzt eher auf Informa­tion über die neuen Maßnahmen. In St. Pölten können die Buschauffeure die Mitnahme eines Fahrgastes verweigern.
  • Steiermark. Bis 28. Jänner wird in Graz in Bus und Straßenbahn auf Aufklärung gesetzt. Danach beträgt die Strafe 50 Euro – man bekommt eine FFP2-Maske dazu.
  • Oberösterreich. Ab sofort gilt auf den Linz-AG-Linien: 50 Euro Strafe 
bei Nichteinhaltung. Die ­Ticketkontrolleure werden auch auf die Masken achten.
  • Kärnten. Wer keine FFP2-Maske trägt, muss 25 Euro Strafe bezahlen. Wird der Mindestabstand nicht eingehalten, werden 50 Euro fällig.
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