Verbesserung für Abo-Kunden
Darauf haben Netflix-, Amazon- & Spotify-Nutzer gewartet
seinen Plänen
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Streamen wie im Heimatland
Laut den aktuellen Plänen soll es spätestens zum Osterurlaub 2018 soweit sein. Denn so ist es in der Umsetzungsfrist der Verordnung, die das EU-Parlament am Donnerstag (18. Mai) verabschiedet, vorgesehen. Ab dem Inkrafttreten der Umsetzung gilt das neue EU-Gesetz direkt in jedem Mitgliedstaat und alle Nutzer dürfen EU-weit auf ihr Abo bei Netflix und Co. zugreifen - so als wären sie zu Hause. Das stärke den Binnenmarkt und bringe den EU-Bürgern einen unmittelbar sichtbaren Nutzen. Als Vorbild dient hier das ab Mitte Juni 2017 gültige Roaming-Aus.
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Hier greift die Verordnung nicht
Nicht in die Pflicht genommen werden dagegen kostenlose Streaming-Dienste, wie die TVtheken der öffentlichen und privaten Rundfunkunternehmen. Diesen stehe es jedoch offen, sich freiwillig anzuschließen. Ebenfalls nicht von der neuen EU-Verordnung betroffen ist der grenzüberschreitende Zugriff auf Streaming-Dienste von anderen EU-Ländern. Wer in Österreich wohnt, kann also weiterhin kein Netflix-Abo in Deutschland abonnieren. "Dieser nächste Schritt muss gesondert geregelt werden", sagt Becker. Die Verhandlungen über die Lockerung des Geoblockings in der EU sind aber, wie berichtet, bereits angelaufen. Unter Geoblocking versteht man die technische Sperre von Inhalten entlang der Grenzen von Ländern oder Regionen.
>>>Nachlesen: Roaming-Aus nahm letzte Hürde
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