Promi-Event
Ariana Grande von Fan angesprungen - jetzt muss er ins Gefängnis
Der Mann habe "aufmerksamkeitsheischend" gehandelt und sei im Irrglauben gewesen, sein Verhalten bleibe folgenlos, zitierten Medien in dem südostasiatischen Stadtstaat Richter Christopher Goh.
Der Australier, der Berichten zufolge schon bei früheren Promi-Events als Störenfried aufgefallen war, befand sich seit Freitag in Singapur in Untersuchungshaft. Er gestand, bei der Premiere von "Wicked: Teil 2" am Donnerstag öffentlich Anstoß erregt zu haben, wie der Sender Channel News Asia schrieb. Videos zeigen, wie er bei der Veranstaltung im Resorts World Sentosa über die Barrikade sprang, auf dem gelben Premieren-Teppich auf Grande (32) zulief, den Arm um sie legte und auf und ab sprang.
Star Cynthia Erivo als Retterin
Wicked-Co-Star Cynthia Erivo schritt ein, ehe Sicherheitskräfte den Mann zu Boden brachten. Die 32-jährige Grande wirkte sichtlich geschockt. Der Vorfall machte international Schlagzeilen.
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Der Mann war am 11. November als Tourist nach Singapur gereist, um die Premiere zu besuchen. Vor dem Ereignis hatte er auf Instagram geschrieben: "Das ist meine beste Freundin, Ariana Grande", und dass er davon geträumt habe, sie zu treffen. Noch in derselben Nacht veröffentlichte er nach seiner Festnahme Beiträge auf Instagram und TikTok und dankte Grande.
Mann bereits angeklagt
Der singapurischen Zeitung "Straits Times" zufolge ist der Mann kein Unbekannter. Demnach hatte er bereits internationale Veranstaltungen gestört, darunter ein Konzert von Katy Perry in Sydney sowie das Finale über 100 Meter bei den Olympischen Spielen 2024 in Paris. Richter Christopher Goh betonte, bisher sei der Angeklagte immer ungeschoren davongekommen - dieses Mal nicht. "Sie scheinen Aufmerksamkeit zu suchen und denken bei diesen Taten nur an sich selbst und nicht an die Sicherheit anderer", betonte er. Störung der öffentlichen Ordnung wird in Singapur mit bis zu drei Monaten Haft oder einer Geldstrafe von umgerechnet rund 1.350 Euro bestraft - oder sogar mit beidem.
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