Haftprüfung
Elias verhungerte - Eltern bleiben in U-Haft
Tirol. Die Begründung des Landesgerichts Innsbruck, warum das junge Paar weiter einbehalten wird: Es bestünden nach wie vor dieselben Haftgründe wie bei der Verhängung der U-Haft, sagte ein Sprecher des Landesgerichts. Dabei geht es vor allem um die Tatbegehungsgefahr, da das einheimische Paar drei weitere Kinder, allesamt Mädchen unter 6 Jahren (darunter die Zwillingschwester von Elias) hat. Aktuell befinden sich die Geschwister in der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Eltern sollen einzig den Buben "zumindest mehrere Wochen" lang nicht entsprechend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt haben. Zudem sollen sie es "trotz offensichtlicher Verschlechterung seines Gesundheitszustandes und seines augenscheinlichen Gewichtsverlustes" unterlassen haben, einen Arzt zu kontaktieren, sodass der Bub letztlich verstarb. Der Vater, ein wohl genährter Fernfahrer, hatte zunächst nichts ausgesagt, die Mutter hatte dagegen angegeben, dass das Kind in den letzten Wochen krank gewesen sei und keinen Appetit gehabt hätte. Ein Arztbesuch sei demnächst geplant gewesen.
Der Bub war tot in seinem Bett liegend aufgefunden worden, woraufhin der Vater die Polizei verständigte. Eine Obduktion ergab schließlich, dass der Dreijährige verhungert war. Nachdem die Eltern wegen eines psychischen Ausnahmezustandes in einem Spital gewesen waren, wurden sie festgenommen.
Die nächste Haftprüfung findet in einem Monat statt.
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