Nach Fußballspiel

Wiener Top-Jurist erschießt Ex-Frau

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Der 37-Jährige schoss insgesamt 10 Mal auf seine Frau.

Das Genfer Strafgericht hat am Freitag einen aus Wien stammenden Juristen wegen Mordes an seiner Ex-Frau im Juni 2014 zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Zu dem Tötungsdelikt kam es damals in unmittelbarer Nähe der beiden Kindern des Paares. Für die Richter gab es keine Zweifel, dass der 37-jährige Jurist seine Ex-Frau kaltblütig erschossen hatte.

Fußball geschaut

Der Mann hatte am Tag der Bluttat zunächst ein Fußballspiel der Weltmeisterschaft 2014 mit seinem achtjährigen Sohn angeschaut. Zurück im Wohnblock seiner Ex-Frau verabschiedete er sich von seinem Sohn. Für die Zeit danach konnte sich der Angeklagte an nichts mehr erinnern. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft schoss er im Gang des Hauses mit einer Pistole fünf Mal auf die Frau.

Als sie bereits am Boden lag, drückte er noch weitere fünf Mal ab. Die damals sechs Jahre alte Tochter und der Sohn befanden sich in der Wohnung. Die Kinder leben heute bei ihrer Großmutter in Mexiko, dem Herkunftsland des Opfers. Der aus Österreich stammende Jurist hatte jahrelang in Deutschland geabeitet.

Der nunmehr Verurteilte wurde noch am Tatort festgenommen. Er befand sich mit blutverschmierten Hosen und Schuhen neben seiner toten Ex-Frau. Die Pistole befand sich in seiner Tasche. Die Tatwaffe hatte er sich einige Monate zuvor in Wien gekauft.

Gedächtnislücken
Während des Prozesses hatte der 37-Jährige immer wieder Gedächtnislücken geltend gemacht. Er gab an, sich ab dem Moment des Abschieds von seinem Sohn an nichts mehr erinnern zu können. Der Angeklagte gab jedoch an, dass möglicherweise eine andere Person seine Ex-Frau ermordet haben könnte. Diese These verwarf das Gericht bei der Urteilseröffnung am Freitag. Am Tatort sei keine andere DNA gefunden worden, die Nachbarn hätten keine andere Person gesehen.

Nach Ansicht des Gerichts handelte der Angeklagte aus purem Egoismus. Er habe befürchtet, dass seine Ex-Frau mit den Kindern nach Mexiko ziehen könnte. Er habe sich ihr gegenüber immer bedrohlicher verhalten. Die Verteidigung plädierte im Prozess vergeblich auf Freispruch. Das Gericht blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren gefordert hatte.

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