05. Oktober 2009 18:11
Paragraf 49: Dieser Passus des Ehegesetzes steht am dritthäufigsten als
Begründung in heimischen Scheidungspapieren – und lässt bei Detektiven
die Kasse klingeln. Ein Ehegatte kann die Scheidung begehren, wenn der
andere durch eine schwere Verfehlung, ehrloses oder unsittliches Verhalten
die Ehe so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung (...) nicht
erwartet werden kann.
Im Klartext: Es geht ums Fremdgehen. Von den 19.701 Scheidungen im Jahr 2008
wurden 1.137 nach Paragraf 49 vollzogen. Oft mit harten Konsequenzen für den
untreuen Partner – entscheidet doch die Schuldfrage über
Unterhaltsforderungen und Pensionsansprüche.
„Ehebruch ist ein Eingriff in geschütztes Rechtsgut“
Entsprechend
verbittert die Anstrengungen, der verflossenen Liebe Verfehlungen
nachzuweisen – oft mit Hilfe eines Detektivs. Was wenige wissen: Die Kosten
für den Schnüffler können dem oder der Geliebten des Ehebrechers aufgebrummt
werden.
Denn, so Johann Fesl, Geschäftsführer des Fachverbands der Berufsdetektive:
„Bei der Ehe handelt es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag. Ein Eingriff
in dieses geschützte Rechtsgut zieht Konsequenzen nach sich.“ Das heißt:
Eine Geliebte kann zur Kasse gebeten werden, wenn sie durch den „Eingriff“
Kosten verursacht. Und dazu gehört auch die Gage eines Detektivs, den die
betrogene Ehefrau engagiert hat.
Die skurrile Regelung klingt nach totem Recht – ist sie aber nicht: „Es ist
keineswegs ungewöhnlich, dass ein Nebenbuhler die Rechnung präsentiert
bekommt“, weiß Fesl.
Auch FPÖ-Chef Strache setzte einen Detektiv ein
Prominentestes
Beispiel dafür: 2007 wollte FPÖ-Chef
Heinz-Christian Strache die Kosten für einen Berufsdetektiv bei einem
Tiroler Textil-Unternehmer einklagen, der eine Affäre mit seiner Ex-Frau
hatte. Es kam nicht so weit: Aus Angst vor pikanten Details wurde die Klage
zurückgezogen. In einem anderen Fall entschied der OGH hingegen, dass eine
Wienerin die Kosten übernehmen müsse: Sie hatte sich mit ihrem verheirateten
Ex-Lover getroffen. Es wurde angeblich nur geredet – ein Richter hatte den
beiden jedoch auferlegt, den Kontakt abzubrechen.