Facebook-Eklat
Strache-Posting: Wolf schlägt zurück
FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache hat am Dienstag "ausdrücklich" festgehalten, sein via Facebook ausgesprochener "Lüge"-Vorwurf sei "nicht personenbezogen" gegen ZiB-2-Moderator Armin Wolf gemeint gewesen. Das schrieb er in einer Aktualisierung des ursprünglichen Postings. Dieses sei "Satire" gewesen, betonte er einmal mehr - "zugegeben, eine klar ersichtlich überzogene Satire".
Strache distanziert sich aber nicht von dem Posting und nahm den Vorwurf auch nicht zurück. "Es tut mir natürlich leid, wenn Armin Wolf dieses Posting persönlich genommen hat", schrieb er wörtlich. Er habe mit Wolf gesprochen und ihm mitgeteilt, dass die Statusmeldung "ausdrücklich als Satire-Reaktion auf die Wahlberichterstattung des ORF Tirol gedacht war". Das Meme - nach wie vor online - zeigt nicht nur Wolf im Newsroom, sondern nennt den stellvertretenden TV-Chefredakteur auch namentlich, und zwar in diesem Kontext: "Das Beste aus Fake News, Lügen und Propaganda, Pseudokultur und Zwangsgebühr. Regional und international. Im Fernsehen, im Radio und auf dem Facebook Profil von Armin Wolf."
Inhaltlich bleibt Strache dabei: Das Posting "war und ist Kritik am ORF in Form von überspitzter Satire bezüglich der tendenziösen und manipulativen Berichterstattung in der jüngeren Vergangenheit".
Auf Twitter bzw. seinem Blog nahm Armin Wolf nun zum aktualisierten Posting des FPÖ-Chefs Stellung. Dabei holt der ORF-Star zum Konter aus: „Ich war also 'nicht personenbezogen', das Fake-Plakat mit meinem Foto und meinem Namen."
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Strache habe Wolf auch angerufen und ihm persönlich gesagt, dass er sich nur über den Beitrag in Tirol heute geärgert habe. „Dass ich nichts mit Tirol heute zu tun habe, weiß er natürlich“, so Wolf. Bei seiner Klage will der ORF-Star bleiben: „Das diffamierende Fake-Plakat steht unverändert bei Herrn Strache online und wird von seinen Fans fleißig weiter geteilt …Ich möchte gerne ein Gericht entscheiden lassen, ob diese Art der persönlichen Diffamierung von Journalisten rechtlich zulässig ist oder nicht.“
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