Fahrlässige Tötung

Helferin erstochen: Flüchtling muss in Psychiatrie

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Der Asylbewerber war geistig labil und hatte daher nicht realisiert, dass der Messerstich tödlich sein könnte.

Ein junger Flüchtling ist wegen der Tötung einer Helferin in Schweden in die Psychiatrie eingewiesen worden. Der Äthiopier war des Mordes angeklagt, das Gericht in Göteborg fand ihn am Montag aber der fahrlässigen Tötung schuldig. Laut einer psychiatrischen Untersuchung war der Asylbewerber geistig labil und hatte daher womöglich nicht realisiert, dass der Messerstich tödlich sein könnte.

Keine Erinnerung
Der Äthiopier hatte die 22-jährige Helferin mit einem Messer in den Schenkel gestochen, als sie am 25. Jänner in einem Asylbewerberheim eine Schlägerei zwischen Flüchtlingen zu schlichten versuchte. Sie verblutete. Ein anderer Mensch wurde ebenfalls durch Messerstiche verletzt. Der Äthiopier gab an, sich an die Tat nicht erinnern zu können. Sein Alter konnte nicht endgültig geklärt werden, doch kam das Gericht zu dem Schluss, dass er anders als selbst behauptet älter als 18 Jahre ist.

Das Gericht ordnete an, dass der junge Mann nach einer psychiatrischen Behandlung abgeschoben wird und nicht vor 2026 nach Schweden zurückkehren darf. Ein Anwalt der Opferfamilie zeigte sich enttäuscht von dem Urteil. Hans Gaestadius sagte der schwedischen Nachrichtenagentur TT, die Familie habe auf eine Verurteilung wegen Mordes gehofft und wolle Berufung gegen das Urteil einlegen.

Der Fall hatte in Schweden landesweit für Schlagzeilen gesorgt und die Debatte um die Flüchtlingspolitik weiter angeheizt. In den oft überbelegten Unterkünften kam es vermehrt zu gewaltsamen Konflikten zwischen Bewohnern. In der Folge verschärfte die Regierung in Stockholm die Asylbestimmungen, so dass heute deutlich weniger Asylbewerber kommen.
 

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