Schweiz

Sozialhilfeempfänger nicht eingebürgert

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Sozialhilfeempfänger können sich in der Schweiz nicht mehr einbürgern lassen.

Seit 1. Jänner dieses Jahres ist in der Schweiz ein neues Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Durch die neue Regelung ist es nun deutlich schwerer, Schweizer zu werden. Ab sofort können beispielsweise Sozialhilfeempfänger keinen Schweizer Pass mehr bekommen.

Neues Gesetz

Wie die Basler Zeitung berichtet, ist es nun nur mehr für Menschen mit einer C-Bewilligung möglich, die Staatsbürgerschaft zu beantragen.  Darunter versteht man Personen, die nach einem Aufenthalt von fünf oder zehn Jahren eine Niederlassungsbewilligung bekommen haben. Zudem dürfen Antragsteller in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe erhalten haben.

Die Schweiz setzt zudem auch auf strenge Sprachvorschriften. So müssen Personen im Kanton Thurgau schriftlich das Sprachniveau B2 erreichen. Zudem verlangt das neue Gesetz auch eine stärkere Integration und sieht verpflichtenden Kontakt mit Schweizern vor.

Das neue Gesetz führte laut Bericht der Basler Zeitung dazu, dass vor Jahreswechsel noch Tausende Menschen einen Antrag auf Einbürgerung stellten.  So hätten sich die Zahlen in Zürich sogar auf 6.000 verdoppelt. 

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