Urteil
Mette Marit: Trotz ihres Zustands blieb das Gericht hart
Urteilsverkündung & Wutanfälle
Schuldig in 34 von 40 Anklagepunkten wurde am vergangenen Montag Marius Borg Høiby, der älteste Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (52), gesprochen. Das Gericht in Oslo verurteilte den 29-Jährigen zu vier Jahren Haft und setzt damit – vorläufig (Borg Høibys Anwälte kündigten unmittelbar nach der Urteilsverkündung Berufung an) – einen Punkt unter den Skandal, der mit der ersten von insgesamt vier Verhaftungen des royalen Sprosses im August 2024 begann.
Trotz Mettes Zustand blieb das Gericht hart
Vergewaltigungen, Körperverletzung, Gewalt in Beziehungen und Bedrohung – in all diesen Punkten wurde Marius schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar mehr als sieben Jahre Haft gefordert. Besonders brisant: Schon vor dem Urteil saß Marius monatelang in Untersuchungshaft. Mehrfach versuchte seine Verteidigung, eine Freilassung zu erreichen – zuletzt mit Verweis auf den dramatischen Gesundheitszustand seiner Mutter. Mette-Marit leidet (wie berichtet) an schwerer Lungenfibrose. Letzte Woche wurde kurz nach dem Urteil bekannt, dass ihr nun endlich eine Spenderlunge transplantiert werden konnte. Vor der lebensbedrohlichen OP wollte sie ihr Sohn besuchen, doch die Gerichte blieben hart. Sie sahen weiterhin eine hohe Rückfallgefahr und verwiesen auf frühere Verstöße gegen Kontaktverbote. Selbst die Erkrankung seiner Mutter reichte nicht aus, um ihn aus der Haft zu entlassen.
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Bei Wutausbruch die Hand gebrochen
Dramatische Wutausbrüche während der Haft unterstrichen die Entscheidung: Wie nach Urteilsverkündung bekannt wurde, hatte sich der prominente Insasse im Zuge eines Anfalls nach Ablehnung einer Haftentlassung sogar die Hand gebrochen.
Und die Opfer?
Das Gericht sprach zwar mehreren Geschädigten Entschädigungszahlungen zu, diese wurden jedoch aufgrund der strengen gesetzlichen Regelungen in Norwegen auf etwa 58.000 Euro gedeckelt. Diese müssen sich sämtliche Opfer teilen, wobei die höchste Summe an eine Frau, die Opfer einer Vergewaltigung ohne Geschlechtsverkehr wurde, geht: 15.400 Euro sowie 5.340 Euro für ihren Verdienstausfall. Die Empörung darüber ist ebenso groß wie über die Reaktion des Königshauses auf das Urteil: "Der Fall wurde vom Gericht bearbeitet, und das Königshaus gibt keinen Kommentar zum Ergebnis ab."