Zuschuss-Alarm
1.200 Euro Bonus - diese Zuschüsse sind jetzt verfügbar
19.04.2025Auch 2025 gibt es wieder finanzielle Unterstützungen für Arbeitnehmer, insbesondere für Pendler, die mit steigenden Sprit- und Lebenshaltungskosten kämpfen.
Auch im Jahr 2025 stehen in Österreich wieder zahlreiche Zuschüsse und Bonuszahlungen zur Verfügung, um Beschäftigte finanziell zu entlasten. Je nach Bundesland und individueller Situation können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits jetzt von Unterstützungen in Höhe von mehreren Hundert Euro bis zu 1.200 Euro profitieren, wie "finanz.at" berichtet. Besonders PendlerInnen sollen durch diese Maßnahmen entlastet werden, da gestiegene Spritpreise und geringere Rückzahlungen beim Lohnsteuerausgleich für zusätzliche finanzielle Belastung sorgen.
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NÖ: Pendlerhilfe von bis zu 1.200 Euro
In Niederösterreich wird die NÖ Pendlerhilfe von bis zu 1.000 Euro erneut ausbezahlt. Mit einem Öko-Bonus bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann der Zuschuss sogar auf bis zu 1.200 Euro steigen. Voraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Niederösterreich, ein Arbeitsweg von mindestens 25 Kilometern und bestimmte Einkommensgrenzen, die je nach Familienstand und Kinderanzahl variieren.
- Antrag: Online über das Land Niederösterreich, rückwirkend für 2024.
Im Burgenland gibt es einen neuen Fahrtkostenzuschuss von bis zu 850 Euro. Er richtet sich an Berufstätige mit mindestens 20 km Arbeitsweg und einem Jahreseinkommen unter 50.000 Euro. Die genaue Zuschusshöhe richtet sich nach der Entfernung zur Arbeitsstätte. Für Alleinerziehende erhöht sich die Einkommensgrenze pro Kind um 10 %.
- Antragsfrist: Bis 30. Juni 2025.
In Kärnten kann ebenfalls ein Fahrtkostenzuschuss von bis zu 825 Euro beantragt werden. Die Voraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz im Bundesland, ein Arbeitsweg von mindestens 5 km und ein Einkommen unter 31.680 Euro (bei Autofahrern) bzw. unter 35.000 Euro (bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel).
- Antrag: Über die AK Kärnten.
Bis zu 421 Euro Pendlerzuschuss in OÖ
Oberösterreich gewährt einen gestaffelten Pendlerzuschuss von bis zu 421 Euro. Auch hier ist ein Hauptwohnsitz im Bundesland, ein Arbeitsweg von mindestens 25 km und ein Jahreseinkommen von höchstens 35.000 Euro notwendig. Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 3.500 Euro.
- Anträge auf der Webseite des Landes Oberösterreich möglich.
In der Steiermark wird eine Pendlerbeihilfe von bis zu 389 Euro angeboten. Voraussetzung ist ein Arbeitsweg von mindestens 25 km und ein Jahreseinkommen unter 35.000 Euro. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend für das Jahr 2024.
- Antragsfrist: Bis 31. Dezember 2025.
Insgesamt zeigen die Maßnahmen, dass die Bundesländer unterschiedlich hohe, aber flächendeckende Unterstützungen für PendlerInnen bieten – angepasst an regionale Gegebenheiten und soziale Kriterien. Alle Anträge können online gestellt werden.