Klage abgewiesen

Euro-Rettungsschirm ist legitim

07.09.2011

Künftig muss der Bundestag aber mehr Mitspracherecht erhalten.

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Das deutsche Verfassungsgericht hat die Griechenland-Hilfe und den EU-Rettungsschirm gebilligt. Gleichzeitig stärkten die obersten deutschen Richter jedoch die Beteiligungsrechte des Bundestages.

"Keine Blanko-Ermächtigung"
Demnach sind künftige Finanzhilfen an die Vorgabe gekoppelt, dass der Haushaltsausschuss des Parlaments jedem Schritt zustimmen muss. Das Urteil sei "keine Blanko-Ermächtigung für weitere Rettungspakete".

Es dürfe bei den Zahlungen keinen Automatismus geben, der die Rechte der Abgeordneten aushebelt, entschied das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Die drei Verfassungsbeschwerden von EU-Kritikern gegen die politischen Beschlüsse von 2010 blieben damit weitgehend erfolglos.

Damit hat das Gericht auch keine neuen Hürden für die Ende September geplante Entscheidung des Bundestages über den erweiterten Rettungsschirm für Griechenland aufgestellt. Die christlich-liberale Koalition von Bundeskanzlerin Angela Merkel ringt derzeit um eine eigene Mehrheit für die Milliardenhilfen. Wie genau die Rechte des Parlaments künftig aussehen werden, ist aber noch offen.

Kontrolle
Die Hilfspakte müssen - so die obersten Richter - klar definiert sein und den Parlamentariern die Möglichkeit zur Kontrolle und auch zum Ausstieg geben. Bei dem im vergangenen Jahr beschlossenen Rettungsschirm sieht das Gericht die Kriterien erfüllt.

Im Finanzstabilitätsgesetz seien der Umfang der Unterstützung - 170 Mrd. Euro - und ihr Zweck - Griechenlandhilfe - sowie ein überschaubarer Zeitraum festgelegt. Zudem hänge die Hilfe von der einvernehmlichen Billigung der EU-Staaten ab. Damit behalte die deutsche Regierung ihre souveräne Entscheidungskraft.

Einbeziehung des Parlaments
Nachbesserungen fordert das Gericht allerdings bei der Einbeziehung des Parlaments. Es reiche nicht aus, dass der Bundestag die Rahmenbedingungen beschließe und die Regierung dann bei der konkreten Ausgestaltung nur noch den Haushaltsausschuss informiere. Vielmehr dürften Hilfen künftig nur dann gewährt werden, wenn der Ausschuss vorher ausdrücklich zugestimmt habe.

Dem Argument der Kläger, durch den Rettungsschirm drohe ein riesiges Haushaltsloch und damit die Handlungsunfähigkeit des Staates, konnte das Gericht nicht folgen. Wie viele Schulden Deutschland verkraften könne, liege im Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers. Das Gericht können sich "nicht mit eigener Sachkompetenz an die Stelle des Gesetzgebers setzen".

Keine sinkende Kaufkraft
Auch das Szenario, dass die Bürger durch die Rettungspakete mit einer sinkenden Kaufkraft des Euro rechnen müssten, konnten die Richter nicht nachvollziehen. Die Kritiker hätten nicht überzeugend darlegen können, dass eine solche Entwicklung unausweichlich sei.

Mit seiner Entscheidung knüpft das Gericht an seine Urteile zu den Verträgen von Maastricht und Lissabon an, bei denen es die Souveränität des deutschen Staates hervorhob. Erneut findet sich ein klares Nein gegen Mehrheitsentscheidungen in der EU, bei denen Deutschland überstimmt werden könnte und gezwungen wäre, gegen seinen Willen zu handeln.

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