Liechtenstein

Grasser: 10 Millionen im Ausland

13.11.2011

Monatlich 515.555 Euro: Doch das Finanzamt prüfte Steuern nicht.

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© TZ ÖSTERREICH/Bieniek
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Grasser soll weit mehr Geld als gedacht auf Konten in Liechtenstein gebunkert haben. Das Finanzamt war eine Zeit lang sehr gnädig.

Rekordverdächtig: Karl-Heinz Grasser soll in 18 Monaten 9,28 Millionen Euro verdient haben – 515.555/Monat. So viel soll KHG für seine Tätigkeit beim Investmentfonds Meinl International Power verdient haben. Die Behörden vermuten darunter auch Provisionszahlungen – das berichtet profil. KHG bestreitet diese Vorwürfe.

Steuerprüfung
Die Vorgeschichte: Das Ehepaar Grasser dürfte beim Finanzamt 1
23 eine Art Sonderstatus gehabt haben. Als die beiden 2009 von Tirol nach Wien übersiedelt sind, war für Fionas Firma eine Steuerprüfung anhängig. Exakt als das Wiener Finanzamt die Zuständigkeit übernahm, wurde die Prüfung abgesagt, so profil.
Aber auch KHG wurde einiges erspart: „Bei der Valuecreation GmbH (GF und 100 %-Gesellschafter ist Grasser; Anm.) wurde am selben Tag eine Umsatzsteuerprüfung widerrufen“, so steht es in einem Brief an die Staatsanwaltschaft Wien.

Interessant: Die Fachvorständin des Finanzamts ist eine „Bekannte“ KHGs. Als die Behörden Wind davon bekamen, wurde die Fachvorständin beurlaubt, der Akt wurde an das Finanzamt 9/18/19/Klosterneuburg weitergeleitet.

Provisionen?
Zu Grassers 9,28 €-Millionen-Einkünften, auch da ermittelten die Finanzbeamten: KHG soll das Geld unversteuert um die Welt (Zypern, Virgin Islands) geschickt haben, bevor es auf Stiftungs-Konten in Liechtenstein landete. Als öffentlich wurde, dass KHGs Freunde Walter Meischberger und Peter Hochegger bei der Buwog-Privatisierung Millionen an Provisionen verdienten, gestand der Ex-Minister dem Finanzamt seine Konstruktion. Reaktion: Das sei „unbedenklich“.

Doch seit zwei Jahren wird Grasser selbst in der Causa Buwog als Beschuldigter geführt. Die Ermittler meinen, KHG habe Teile der Provision eingestreift und in Liechtenstein deponiert. Seitdem ist keine Rede von „unbedenklich“.

Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. Grassers Anwalt Manfred Ainedter sagt, die Finanzbeamtin habe keinerlei Grund gehabt, Grasser zu bevorzugen. Sie habe lediglich zeitgleich mit ihm studiert.

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