500.000 Euro angelegt

Grasser: Family-Troubles

06.10.2011

Schwiegermutter widerspricht 500.000-€-Aussage von Grasser.

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Bislang galt Marina Giori-Lhota als perfekte Schwiegermutter für Karl-Heinz Grasser. Sie wurde vom Ex-FP-Finanzminister bei seinen Einvernahmen vor der Staatsanwaltschaft als Zeugin der Entlastung angegeben. Dubiose Geldtransporte? Im Auftrag der Schwiegermutter. Geldveranlagungen in Liechtenstein? Alles für die Schwiegermama, so zumindest Grasser. Nun könnte aus der Traumverwandten das „Schwiegermonster“ werden – zumindest, wenn man Format glaubt. Denn laut Format vorliegendem Polizeibericht vom Mai 2011 soll Giori im Zuge einer Hausdurchsuchung in ihrem Anwesen in Kitzbühel Grasser widersprochen haben.

„Die Meldung ist geradezu skandalös“, echauffiert sich Manfred Ainedter. Der Anwalt von Karl-Heinz Grasser – gegen den Ex-Finanzminister wird wegen mutmaßlicher Untreue ermittelt – behauptet, dass das Magazin Format einen polizeilichen Aktenvermerk „bewusst missinterpretiert“ habe.

Woher kamen die 500.000 Euro im Kuvert wirklich?
Gegen den Ex-FP-Finanzminister wird wegen des umstrittenen Verkaufes von 60.000 Bundeswohnungen (Buwog) im Jahr 2004 ermittelt. Damals hatten seine engen Freunde Walter Meischberger und Peter Hochegger rund zehn Millionen Euro Beratungshonorar vom Bestbieter erhalten. Seitdem wird nach möglichen weiteren Geldern gesucht. Grasser hatte in seiner Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft Wien angegeben, dass er in den Jahren 2005 bis 2006 insgesamt 500.000 Euro für seine Schwiegermutter veranlagt und dann transportiert habe.

Die Mutter von Fiona Swarovski soll dem damaligen Freund ihrer Tochter 2005 zunächst 100.000 Euro „in die Hand gedrückt“ haben, um zu sehen, ob Grasser ein gutes Händchen für Finanzanlagen habe. Die Gewinne habe er ihr dann – ganz der galante Schwiegersohn – von Liechtenstein nach Wien gebracht. Soweit Grassers Darstellung. Ermittler wittern hinter dem mysteriösen 500.000-Euro-Transport bereits seit Längerem „eine mögliche heiße Spur zu den Buwog-Geldern“.

Es gilt die Unschulds­vermutung. Bei Grassers Schwiegermutter fanden jedenfalls Hausdurchsuchungen statt. Zudem wurde sie – wie von ÖSTERREICH angekündigt – von der Staatsanwaltschaft einvernommen.

Sollte Giori-Lhota Grasser wirklich widersprochen haben, könnte es unangenehm für Grasser werden. Aber laut Grassers Anwalt habe sie das ja gar nicht getan …

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