ÖBB vs. WESTBahn

Streit um Fahrkarten-Anerkennung

04.11.2011

Die Wettbewerbs-Behörde widerspricht der ÖBB-Rechtsansicht.

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Angesichts des bevorstehenden Starts der privaten Bahngesellschaft WESTBahn auf der Strecke zwischen Wien und Salzburg hat der VCÖ am Donnerstag eine gegenseitige Anerkennung von Fahrkarten zwischen den ÖBB und dem privaten Mitbewerber gefordert. Die Fahrgäste seien derzeit mit einem undurchsichtigen Tarifdschungel konfrontiert. Unterstützung dafür gab es am Freitag von der privaten Bahngesellschaft WESTBahn. Die ÖBB betonten, dass dieses Vorhaben gesetzlich nicht umsetzbar sei.

WESTBahn für gemeinsame Fahrkarten mit dem ÖBB-Personenverkehr
Schon vor Monaten habe die Westbahn den ÖBB vorgeschlagen, Tickets des Mitbewerbers gegenseitig anzuerkennen, was von den ÖBB abgelehnt worden sei, hieß es in einer Pressemitteilung der privaten Konkurrenz. "Eine kurzsichtige Entscheidung, denn von einem attraktiveren und einfacherem Angebot für die Kunden würden alle Anbieter profitieren", zeigt sich Westbahn-Geschäftsführer Stefan Wehinger überzeugt. Eine Einigung bis 11. Dezember sei nun nicht mehr zu erzielen, das Angebot der Westbahn gelte aber weiterhin.

ÖBB: Anerkennung Kartellrechtlich nicht möglich
Laut ÖBB ist die Anerkennung von Mitbewerber-Tickets wettbewerbsrechtlich aufgrund möglicher Kartellbildung ausgeschlossen. Die Staatsbahnen weisen in einer Aussendung auf die Verkehrsverbünde hin, jene Plattform, in der die gegenseitige Anerkennung von Tickets unterschiedlicher Verkehrsunternehmen geregelt ist. "Eine Forderung zur Anerkennung der Tickets außerhalb der Verbünde ist aus Kundenperspektive nachvollziehbar. Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen dafür jedoch - aufgrund möglicher Preisabsprachen und Kartellbildung - keinen Platz", so die ÖBB.

Bundeswettbewerbsbehöre widerspricht ÖBB
Für die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ist die Rechtsansicht der ÖBB, wonach eine gegenseitige Ankerkennung von Zugtickets wettbewerbsrechtlich unzulässig sei, nicht nachvollziehbar. "Die Anerkennung wäre kartellrechtlich durchaus möglich", sagte Behördensprecher Stefan Keznickl, am Freitag zur APA.

Eisenbahngesetz schreibt einheitliche Fahrkarten vor

Auch das österreichische Eisenbahngesetz stellt kein Hindernis beim Verkauf von gemeinsamen Fahrkarten für die Züge der  ÖBB und Privatbahnen dar. Im Gegenteil, §23 des Gesetzes schreibt den Eisenbahnunternehmen sogar vor, durchgehende Fahrscheine für von verschiedenen Betreibern bediente Strecken anzubieten.

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