Neues Gesetz

Stellenanzeigen: Mehrheit gibt Gehalt an

11.01.2012

82,7 Prozent der Anzeigen enthielten das zu erwartende Mindestgehalt.

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Die Pflicht zur Angabe des Mindestgehalts in Ausschreibungen wurde mit der Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes im März des Vorjahres eingeführt. Ernst genommen wurde die Verpflichtung damals allerdings noch nicht. Nach ÖGB-Angaben hielten sich allerdings bisher nur rund fünf Prozent der Arbeitgeber an das Gesetz.

Mit dem neuen Jahr hat sich das Blatt allerdings gewendet. Nun drohen bei Nichteinhaltung Sanktionen. Bis zu 360 Euro Strafe kostet es, wenn die verpflichtende Angabe in der Stellenanzeige fehlt. ÖGB-Frauenchefin Brigitte Ruprecht hat die Job-Inserate in Tageszeitungen vom vergangenen Wochenende unter die Lupe genommen - Ergebnis: In 82,7 Prozent davon wird nun die Pflicht erfüllt und das zu erwartende Mindestgehalt angegeben.

Die wichtigste Botschaft für Ruprecht ist dabei: "Mit Freiwilligkeit und Sanktionslosigkeit kommt man nicht weiter." Sie bedauert allerdings, dass man durch die bisherige Straffreiheit fast ein ganzes Jahr verloren habe: "Wenn es gleich Sanktionen gegeben hätte, wären die Angaben jetzt schon flächendeckend drin. Mit Freiwilligkeit kommt man offenbar keinen Schritt weiter", verweist sie etwa auch auf die Forderung nach Frauenquoten in Aufsichtsräten.

Die ÖGB-Frauen haben am ersten Jännerwochenende (7./8. Jänner) Inserate in vier Tageszeitungen untersucht. Die mangelhaften Ausschreibungen werden nun an die Gleichbehandlungsanwaltschaft weitergeleitet, so Ruprecht.

 


 
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