Osterhasen-Streit

Hauswirth will gegen Urteil berufen

04.04.2011


Der Osterhasen-Produzent will alle Rechtsmittel ausschöpfen.

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© AP, APA, oe24.at
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Nach dem Urteil des Handelsgerichts Wien, das dem Schweizer Schokoladekonzern Lindt & Sprüngli im Rechtsstreit um einen goldenen Schoko-Osterhasen gegen den burgenländischen Hersteller Hauswirth Recht gegeben hat, zeigt man sich bei der Firma Hauswirth kämpferisch: "Wir werden definitiv Berufung einlegen, weil wir der Meinung sind, dass sich unsere Rechtsansicht im weiteren Lauf des Prozesses durchsetzen wird", sagte Geschäftsführer Roman Hauswirth am Montag zur APA.

Erstinstanz-Urteil hat keine Auswirkungen auf heuriges Ostergeschäft
Bei der Entscheidung des Handelsgerichts handle es sich um ein erstinstanzliches Urteil, das nicht rechtskräftig sei, so Hauswirth. Für Ostern 2011 seien von der jüngsten Entscheidung keine Hasen betroffen. Denn das Unternehmen habe derzeit nur Hasen mit einer rot-weiß-roten Masche im Umlauf. Diese "goldenen Sitzhasen" seien laut Landesgericht Eisenstadt "nicht verwechslungsfähig".

Im Rechtsstreit mit dem Schweizer Konzern gehe es der Firma "ums Prinzip". "Und wir werden alle Möglichkeiten des Rechtsstaates ausschöpfen", sagte Hauswirth.

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