"Wusste Bescheid"
E-Mail-Knaller: René Benko zieht Ex-Kanzler Gusi in sein Verfahren
20.11.2025Der Signa-Gründer René Benko, der sich seit 300 Tagen in U-Haft befindet, hat einen neuen Beweisantrag gestellt. Er fordert, dass Ermittler E-Mails zwischen ihm und Ex-Kanzler Alfred Gusenbauer auswerten müssen.
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Benko wird vorgeworfen, einen Schaden von 30 bis 40 Milliarden Euro verursacht zu haben. Sein Verteidiger Norbert Wess hat bereits etwa 170 Eingaben und Beschwerden eingereicht. Bisher scheiterten zehn Enthaftungsanträge. Das Gericht sieht weiterhin die Gefahr, dass Benko im Falle einer Freilassung weitere Straftaten begehen könnte.
Neuer Beweisantrag zu Gusenbauer
Im Zentrum des neuen Antrags steht, wie der Kurier berichtete, eine geplante Kapitalerhöhung bei der Signa Holding von 350 Millionen Euro im Mai 2023. Benko behauptet laut Bericht: "Alfred Gusenbauer ist in die ermittlungsgegenständliche Kapitalerhöhung bei der Signa Holding im Jahr 2023 im Vorfeld der Unterfertigung der Rahmenvereinbarung sehr wohl einbezogen worden." Weiters wird aus dem Bericht zitiert: Wie aus dem sichergestellten Datenbestand ersichtlich ist, hat Gusenbauer wohl zeitgleich mit Hans Peter Haselsteiner umfangreiche Unterlagen im Vorfeld der Kapitalerhöhung übermittelt bekommen, und er hat an der Videokonferenz zur Erörterung der geplanten Kapitalerhöhung gemeinsam mit Hans Peter Haselsteiner am 19. Mai 2023 teilgenommen.“
Gusi: "Nichts erinnerlich"
Ex-Kanzler Alfred Gusenbauer sagte dem Kurier: "Mir ist diesbezüglich nichts erinnerlich, dass ich da einbezogen worden bin. Ich habe auch keine Organfunktion gehabt."
Geldbewegungen im Fokus
Die Kapitalerhöhung kam letztlich nicht zustande. Allerdings sollen zwei Schweizer Investoren 35,35 Millionen Euro eingezahlt haben. Benko wird vorgeworfen, dieses Geld im Kreis geschickt und am Ende als Mittel der Familie Benko Privatstiftung ausgegeben zu haben.
Die U-Haft ist in Österreich auf zwei Jahre begrenzt. Der nächste Benko-Prozess startet im Dezember in Innsbruck. Für René Benko gilt die Unschuldsvermutung. Eine erste Verurteilung im ersten Prozess (14. und 15. Oktober) ist noch nicht rechtskräftig.