Neue Regelungen

Ab Mittwoch verlangt das AMS diese Nachweise

17.05.2021

KundInnen des AMS Wien werden bei Terminen und Vorsprachen zum Nachweis einer Covid-Impfung, einer durchgemachten Erkrankung oder eines aktuellen CoV-Tests aufgefordert 

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In allen Geschäftsstellen des AMS Wien wird ab kommendem Mittwoch der Nachweis über die geringe epidemiologische Gefahr kontrolliert. „Der persönliche Kontakt ist uns wichtig, zugleich aber hat die Gesundheit unserer Kund_innen und Mitarbeiter_innen oberste Priorität“, sagt AMS-Wien-Chefin Petra Draxl. „Wir wollen gemeinsam vorsorgen, um gesund zu bleiben!“

Das AMS Wien ersucht daher alle Kundinnen und Kunden ab 19. Mai 2021 um einen der folgenden Nachweise:

  • Antigentest durch geschultes Personal (max. 48 Stunden alt) - PCR-Test (max. 72 Stunden alt)
  • Impfnachweis (Stichtag: erste Impfung + 21 Tage gilt für 3 Monate, zweite Impfung für 6 Monate)
  • Nachweis der durchgemachten Erkrankung durch Absonderungsbescheid (max. 6 Monate alt)
  • Antikörpernachweis (max. 3 Monate alt)

Kundinnen und Kunden ohne einen solchen Nachweis werden trotzdem eingelassen, aber aufgefordert, beim nächsten AMS-Besuch eine dieser Bestätigungen beizubringen. 

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