EU erwägt Beihilfen für neue Kohlekraftwerke

01.04.2010

Die Erbauer neuer Kohlekraftwerke können nach einem Gesetzentwurf der EU-Kommission ab 2013 mit beachtlichen Beihilfen rechnen. Demnach könnten die EU-Mitgliedstaaten bis zu 15 Prozent der Baukosten übernehmen, wie aus dem Reuters vorliegenden Entwurf hervorgeht. Eine Bedingung dafür ist, die Anlagen so zu bauen, dass sie später um die bisher noch nicht ausgereifte Technik der CO2-Abspaltung und -Speicherung (CCS) aufgerüstet werden können.

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Der Entwurf basiert auf dem Beschluss der EU-Staats- und Regierungschefs zu den Klimaschutzgesetzen vom Dezember 2008. Deutschland hatte damals die Möglichkeit der Subventionierung mit Unterstützung Polens durchgesetzt, um die Energiekonzerne für die Kosten ihrer Kohlendioxid-Emissionen zu entlasten. Sie müssen ab 2013 im CO2-Emissionshandel für sämtliche Verschmutzungsrechte bezahlen.

Umweltschützer äußerten sich empört über den jetzt vorbereiteten konkreten Gesetzesplan. "Das ist die schlechteste Umsetzung des Deals von 2008, den Kanzlerin Angela Merkel damals in letzter Minute durchgedrückt hatte", kritisierte Sanjeev Kumar von der Klimaschutz-Lobby E3G.

Der Plan widerspreche der EU-Klimapolitik, könne von den Mitgliedstaaten aber noch vereitelt werden. Nach Auffassung der Umweltschützer wäre die CCS-Reife schon allein damit erfüllt, ein freies Grundstück vorzusehen. Im Entwurfstext heißt es dazu: "CCS-reif bedeutet, dass passende Lagerstätten vorgesehen sind sowie die Transportmöglichkeiten und Nachrüstung technisch und wirtschaftlich machbar sind."

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