Grünes Licht aus Finnland für Ostsee-Pipeline

02.07.2009

Die finnischen Umweltbehörden geben grünes Licht für die Ostsee-Gaspipeline, verlangen aber von der Bau- und Betreibergesellschaft Nord Stream einige weitere Erklärungen und Klarstellungen. Im nächsten Schritt wird sich das Wirtschaftsministerium mit dem Projekt befassen. Die finnische Regierung wird voraussichtlich im Herbst über die Genehmigung des Projekts entscheiden. Finnland hat als erstes der fünf Ostsee-Anrainer, durch deren Wirtschaftszone die Pipeline verlaufen soll, die Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen.

Zur Vollversion des Artikels
Zur Vollversion des Artikels

Das Umweltzentrum der Region Uusimaa verlangt unter anderem weitere Informationen über die Verbreitung von schädlichen Stoffen während des Projekts, die Gewährleistung der Sicherheit der Seefahrt während der Bauarbeiten und die Auswirkungen auf die Fischerei.

"Für Nord Stream ist es sehr wichtig, das die Umweltverträglichkeitsprüfung in Finnland abgeschlossen ist", sagte der Finnland-Repräsentant von Nord Stream, Sebastian Sass. Er erwartet nicht, dass sich die geforderten weiteren Informationen negativ auf den ursprünglichen Zeitplan auswirken werden. Dass es noch Klärungsbedarf gebe, sei bekannt gewesen. "Die Umweltverträglichkeitsprüfung, die seit 2006 läuft, ist ein fortdauernder Dialog", erläutert Sass. Nord Stream verhandle beispielsweise schon mit den Fischern über mögliche Kompensationen.

Über die geplante 1.200 Kilometer lange Gaspipeline soll ab 2011 russisches Gas direkt von Sibirien nach Deutschland gelangen. Mit dem Bau der Pipeline will Nord Stream Anfang 2010 beginnen. Das rund 7,4 Milliarden Euro schwere Bauprojekt ist bei den Ostsee-Anrainern auf heftige Kritik gestoßen. Die baltischen Staaten sowie die skandinavischen Ostsee-Anrainer Schweden, Dänemark und Finnland hatten vor allem negative Auswirkungen auf die ohnehin hoch belastete Ostsee befürchtet. In Schweden war auch die Sorge geäußert worden, die Wartungsplattformen könnten Spionagezwecken dienen.

Zur Vollversion des Artikels