VEÖ weist E-Control-Vorwurf zu Ökostrom zurück

22.09.2009

Der Verband der Elektrizitätsunternehmen Österreichs (VEÖ) weist die von der E-Control erhobenen Vorwürfe zu hoher Ökostrom-Kosten-Abrechnungen durch heimische Stromversorger zurück. "Hier gehen alle davon aus, korrekt gehandelt zu haben. Da holt sich niemand unerlaubt Geld", betonte VEÖ-Präsident Wolfgang Anzengruber. Bleibe der Regulator bei seinen Vorwürfen, so sollten die betreffenden EVU zur Klärung einer Prüfung unterzogen werden, so Anzengruber bei einem Pressegespräch.

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"Wir waren sehr verwundert über die Vorwürfe und die Anschuldungen - und können das bis jetzt nicht nachvollziehen", meinte VEÖ-Generalsekretärin Barbara Schmidt. Der Vorgang der Ökostrom-Abrechnungen sei genau geregelt, und man vermisse die Begründungen für die Vorwürfe, so Anzengruber.

Laut Berechnungen der E-Control sollen Stromlieferanten in den vergangenen Jahren im Durchschnitt um 77 Mio. Euro zu viel verlangt haben für Ökostrom. Details dazu hatte der Regulator in der zweiten Juli-Hälfte veröffentlicht. Im Jahr 2008 zum Beispiel soll Ökostrom die Österreicher damit 329 Mio. Euro und nicht nur das Einspeistarif-Fördervolumen von 252 Mio. Euro gekostet haben.

Angesichts dieser Vermutung hatte E-Control-Chef Walter Boltz im Juli "eingehende Prüfungen" angekündigt. Bestätige sich der Verdacht, so werde die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) informiert, hieß es damals. Darüber hinaus könnte die E-Control einen Antrag an das Kartellgericht stellen.

BWB prüft

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) prüft die von der E-Control erhobenen Vorwürfe zu hoher Ökostrom-Kostenabrechnungen durch heimische Stromversorger. Die unabhängige und weisungsfreie Behörde prüfe bereits, über weitere Schritte könne aber erst nach Vorliegen eines Ergebnisses entschieden werden, betonte Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V) anlässlich des Strompreis-Hearings im Parlament. Entscheidend sei, ob Lieferanten in der Stromrechnung den Anteil der Ökostromkosten überhöht ausgewiesen haben, so Mitterlehner. Pauschalverurteilungen seien abzulehnen.

Unabhängig davon könnten sich die heimischen Stromkunden künftig bessere Rahmenbedingungen erwarten. Die anstehende Umsetzung des 3. Energie-Binnenmarktpakets der EU bringe mehr Wettbewerb und eine Ausweitung der Kundenrechte wie etwa mehr Transparenz bei der Rechnungslegung und einen einfacheren Lieferantenwechsel, kündigte der Minister an. Entsprechende Bestimmungen würden ins Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) aufgenommen und im Jänner 2010 in Begutachtung geschickt.

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