Schutzschild
Shrinkflation: BILLA setzt ab Jänner 2026 auf volle Transparenz im Supermarktregal
30.12.2025BILLA geht beim Thema Shrinkflation einen Schritt weiter als gesetzlich gefordert: Bereits ab Jänner 2026 kennzeichnet der Lebensmittelhändler betroffene Markenprodukte transparent im Regal. Für BILLA-Eigenmarken gilt weiterhin ein striktes Versprechen gegen versteckte Preiserhöhungen.
Die Debatte um sogenannte Shrinkflation – also versteckte Preiserhöhungen durch geringere Füllmengen bei gleichbleibendem Preis – hat zu neuen gesetzlichen Vorgaben geführt. Ab 1. April 2026 müssen von Shrinkflation betroffene Produkte im Lebensmittelhandel direkt am Regal gekennzeichnet werden. Der Lebensmittlehändler wartet jedoch nicht auf das Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung, sondern schafft bereits früher Klarheit für Konsumentinnen und Konsumenten.
Billa kennzeichnet Shrinkflation-Produkte bereits ab 2. Jänner 2026
Ab dem 2. Jänner 2026 weist Supermarktbetreiber in allen BILLA- und BILLA PLUS-Märkten Markenartikel von Lieferanten am Regal aus, sofern diese von einer Mengenreduktion betroffen sind. Damit positioniert sich Billa als erster Lebensmittelhändler in Österreich, der freiwillig und vorzeitig für Transparenz sorgt. Im gesamten Jahr 2025 waren lediglich rund 50 Produkte von Shrinkflation betroffen – bei einem durchschnittlichen Sortiment von mehr als 20.000 Artikeln in einem BILLA PLUS Markt. Aktuell gibt es bei BILLA und BILLA PLUS keinen einzigen Shrinkflation-Fall, dennoch bereitet sich das Unternehmen auf mögliche zukünftige Fälle vor.
Eigenmarken-Versprechen: Keine versteckten Preiserhöhungen bei BILLA
Ein zentrales Element der Transparenzstrategie ist das Eigenmarken-Versprechen. Dieses garantiert, dass es bei allen BILLA-Eigenmarken keine versteckten Preiserhöhungen durch Mengenreduktionen gibt. Sollte sich bei einem Eigenmarkenprodukt die Inhaltsmenge ändern, wird der Preis entsprechend angepasst. Der Grundpreis bleibt dabei für mindestens 90 Tage ab Verkaufsstart unverändert. Versteckte Preiserhöhungen sind somit ausgeschlossen – und das deutlich strenger als es die gesetzlichen Vorgaben verlangen.
Transparenz statt Bürokratie – Kritik an geplanter Gesetzgebung
Das Handelsunternehmen begrüßt grundsätzlich die Initiative der Bundesregierung, gegen Mogelpackungen vorzugehen. Gleichzeitig kritisiert der Händler, dass zusätzliche Kennzeichnungspflichten im Handel zu mehr Bürokratie und höheren Kosten führen könnten. Aus Sicht von BILLA sollte die gesetzliche Kennzeichnungspflicht dort ansetzen, wo Shrinkflation entsteht: bei den Herstellern, die für Verpackungs- und Mengenänderungen verantwortlich sind – nicht beim Handel.
BILLA-Vorstand: „Schutzschild für unsere Kunden“
„Unser Eigenmarken-Versprechen garantiert, dass es bei unseren Eigenmarken keine versteckten Preissteigerungen gibt. Bei Markenartikeln möchten wir Überzeugungsarbeit leisten, keine Shrinkflation-Produkte anzubieten. In letzter Konsequenz kennzeichnen wir betroffene Produkte im Regal“, betont Erich Szuchy, Vorstandsvorsitzender von BILLA. Damit übernehme BILLA bereits ab Anfang 2026 eine klare Schutzschildfunktion für Kundinnen und Kunden – mit messbarem Erfolg: Stand heute gibt es keinen einzigen Shrinkflation-Fall bei BILLA und BILLA PLUS.