Prozess

Telekom: FMA-Zeuge belastet Wanovits

21.02.2013

Wanovits-Anwalt wirft FMA Verletzung der Überprüfungspflichten vor.

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© TZ ÖSTERREICH
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Am heutigen sechsten Tag des Telekom-Prozesses rund um die Kursaffäre und Korruption gehen die Zeugenbefragungen weiter. Als erster Zeuge wurde ein früherer Mitarbeiter der Finanzmarktaufsicht (FMA) befragt, der den auffälligen Kurssprung der Telekom-Aktie am 26. Februar 2004 untersuchte. Die FMA hatte damals gegen den nun angeklagten Broker Johannes Wanovits ein Straferkenntnis wegen Verletzung des Ansehens der Wiener Börse über 12.200 Euro erlassen, das letztlich vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) aufgehoben worden war.

"Hätte ich das damals gewusst, dass Wanovits ein Vorteil von der Telekom versprochen wurde, wäre meine Empfehlung gewesen, das der Staatsanwaltschaft weiterzuleiten", sagte der Zeuge. Wanovits hatte das damals aber nicht gesagt. Wanovits hatte quasi in der letzten Minute mit einer großen Kauforder von 1,2 Millionen Aktien den Telekom-Kurs auf 11,73 Euro gehoben und damit den Kurs in der für das Manager-Prämienprogramm relevanten Beobachtungsperiode über die entscheidende Schwelle von 11,70 Euro gebracht.

Einen Zusammenhang zwischen dem Verhalten von Wanovits und der Telekom habe er nicht feststellen können. "Wanovits sagte, er handelt völlig auf eigene Rechnung". In einem Telefonprotokoll, das die deutsche Aufsicht Bafin lieferte, über ein Gespräch zwischen der Euro Invest und der Maple Bank sei einmal von einem "Kunden" die Rede gewesen. "Das hat Wanovits abgestritten".

Die Telekom hatte zur Absicherung des Manager-Optionsprogramms seit 2000 eine Option bei Merril Lynch gehabt, sie konnte sich dort mit Aktien zum Kurs von 9 Euro (Ausgabekurs, Anm.) eindecken. Die Telekom hat diese Option schon am 20. Februar gezogen und darüber eine Ad-hoc-Meldung veröffentlicht.

Wanovits habe ihm sein Handelsverhalten so erklärt, dass der Broker glaubte, dass der Stillhalter der Option in Bedrängnis komme, weil er die Stücke nicht habe. Davon wollte er, Wanovits, als Broker profitieren und er wollte daher am 26. Februar den Schlusskurs so fixieren, dass das Optionsprogramm auszuüben sei, der Stillhalter sich dann eindecken müsse und der Kurs dann steige. Diese Erklärung von Wanovits sei aber nicht schlüssig gewesen, denn die Telekom hatte die Option ja bereits am 20. Februar gezogen, so der FMA-Zeuge. Unabhängig vom Schlagendwerden des Optionsprogramms musste Merril Lynch also die Aktien liefern.

Als zweiten Grund habe Wanovits genannt, dass die Telekom in einem Index höher gewichtet werde und er auch deswegen eine Kurssteigerung erwartet habe. Das sei Wanovits aber erst ganz zum Schluss noch eingefallen.

Grundsätzlich sei der Kursverlauf der Telekom-Aktie in den Beobachtungstagen nicht spektakulär gewesen, es sei eine "plätschernde Seitwärtsbewegung" gewesen, so der Zeuge.

Laut Wanovits-Anwalt Manfred Ketzer wurde in diesen Tagen ein "rechtswidriger Angriff" auf den Kurs der Telekom-Aktie unternommen. Dies versuchte er mit Orders der Deutschen Bank zu untermauern. Die FMA sei ihren Überprüfungspflichten damals nicht vollständig nachgekommen, fuhr der Anwalt schwere Geschütze gegen die Aufseher auf. Der Telekom-Vorstand habe - "zur Abwehr eines drohenden Schadens" - handeln müssen, versuchte der Verteidiger die ganze Aktion zu rechtfertigen.

Richter Michael Tolstiuk befragte daraufhin alle Angeklagten, ob sie damals je daran dachten, die FMA von diesen Überlegungen zu informieren und den angeblichen "rechtswidrigen Angriff" anzuzeigen. Dies wurde von den angeklagten Ex-Telekom-Managern verneint. Wanovits sagte: "Ich bin davon ausgegangen, dass der Vorstand einer börsenotierten AG zur Abwehr Aktien kaufen darf".

Zwischen Staatsanwalt Hannes Wandl und dem Anwalt entspann sich daraufhin eine Debatte, welchen Schaden denn die Telekom gehabt hätte, der abzuwehren gewesen wäre. Anwalt Ketzer bezeichnete die Optionsprämie gegenüber Merrill Lynch für ein Manager-Prämienprogramm, das nicht eingetreten wäre, als den Schaden der Telekom.


 
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