Gang zum Kartellgericht

Telekom/Slim-Deal: AK kündigt Schritte an

30.04.2014

Rechtliche Bedenken: AK-Direktor will Wettbewerbsbehörde einschalten.

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© TZ Österreich Fally
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Die Arbeiterkammer Wien wird sich wegen des Syndikatsvertrages der ÖIAG/Telekom Austria mit dem Milliardär Carlos Slim an die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wenden. "Vor allem werden die Bedenken der Betriebsräte hinsichtlich des korrekten Zustandekommens des Aufsichtsratsbeschlusses von voriger Woche vorgebracht werden", so AK Wien-Direktor Werner Muhm am Mittwoch in einer Aussendung.

Muhm sieht sich in seiner Sicht bestätigt, dass die mexikanische America Movil von Carlos Slim künftig die Telekom alleine regiere. Er verweist dabei auf die Anmeldung des Zusammenschlusses bei der BWB unter dem Titel "Erwerb alleiniger Kontrolle". Dass die Staatsholding ÖIAG, die den Bundesanteil an der Telekom von 28 Prozent hält, dies nur als Formalakt für die Buchhaltung sieht, sei ein Zeichen, dass da jemand "die deutliche Sprache des Kartellrechts nicht verstanden" hat.

Muhm verweist auf § 7 des Kartellgesetzes. "Dies regelt die Notwendigkeit der Anmeldung eines Zusammenschlusses klar dahin gehend, dass bei Erlangen eines beherrschenden Einflusses die Behörde wettbewerbsrechtlich prüfen muss. Dieser Einfluss ist gegeben, wenn die Entscheidungsstrukturen und die unternehmerische Führung in andere Hände wandern, wie das bei der Telekom der Fall ist", so Muhm.
 

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