Vorwurf

"Zwischenparken" beim AMS? Hoteliers wehren sich

15.01.2026

Forderung nach vom AMS kofinanzierten Modell bei probeweiser Saisonverlängerung

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Linz/Wien. Die Hotelbranche wehrt sich gegen den Vorwurf, Beschäftigte außerhalb der Saison beim Arbeitsmarktservice (AMS) zwischenzuparken. Walter Veit, Präsident der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) möchte ein Modell, bei dem das AMS die Hälfte der Personalkosten trägt, wenn jemand versucht, die Saison zu verlängern, wie er am Donnerstag in einer Pressekonferenz anlässlich des im Linzer Design Center tagenden Hotelkongresses 2026 sagte.

"Sollen wir 14 Monatsgehälter an unsere Mitarbeiter zahlen, die wir fünf Monate brauchen?", kontert Veit Vorwürfen, man lagere die Bezahlung von Mitarbeitern monatelang an das AMS aus. Die Lohnkosten würden ohnehin bereits 45 Prozent vom Nettoumsatz ausmachen. Laut Zahlen von AMS und dem Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) würden in der Gastronomie- und Hotellerie rund 227.000 Menschen arbeiten, 15 Prozent - rund 34.000 - davon nur saisonal, hieß es bei der ÖHV.

Saisonverlängerung als Rezept gegen phasenweise Arbeitslosigkeit

In anderen Branchen werde auch Personal abgebaut, wenn die Nachfrage zurückgehe - dort sei die Politik aber immer rasch mit Kurzarbeit und Stiftungen zur Stelle, so Veit. In der Hotellerie laute das Zauberwort "Saisonverlängerung". Die Touristiker würden bereits viel versuchen, um die Saison - etwa mit Wellness-, Wander- oder Kulturangeboten - zu verlängern. Um es Unternehmern einfacher zu machen, in Randzeiten vorzustoßen, in denen man bisher nicht geöffnet hatte, könnte das gewünschte Modell mit der Kofinanzierung durch das AMS helfen. "Forcieren wir die Ganzjahresbeschäftigung im Tourismus, aber mit Anreizsystem", lautet Veits Appell an die Politik.

Ein weiterer zentraler Wunsch der ÖHV: Deregulierung. Daher fordert man u.a. eine Aufstockung im Deregulierungsstaatssekretariat, aber auch einen frühen verpflichtenden Praxischeck für Gesetzesentwürfe. "Von dem jeweiligen Thema betroffene Experten" sollen die Gesetze vor der ersten Lesung prüfen, damit "nur mehr praxistaugliche Vorschriften in Begutachtung gehen", lautet Veits Vorschlag. Beispiele für Erleichterungen wären etwa Vereinfachungen bei der Preisauszeichnung oder das digitale Gästeblatt.

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