Bisher 6.000 Impf-Patienten

Anschober gibt Update, wie es den Corona-Geimpften geht

31.12.2020

Bis jetzt sind mehr als 6.000 Personen mit der Corona-Vakzin geimpft.

Zur Vollversion des Artikels
© TZOE/Moni Fellner
Zur Vollversion des Artikels

Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) kündigt in einer Aussendung an, wöchentlich ein Update zu geben, wie es den bisher geimpften Menschen geht. Heute begann er damit und berichtet: "Bisher sind die Rückmeldungen der bislang mehr als 6.000 in Alten- und Pflegeheimen bzw. MitarbeiterInnen von Covid-19-Stationen geimpften Personen über die Verträglichkeit sehr positiv", so der Minister.

An die Betroffenen appelliert er, sie sollen ehrliche Information zu den Auswirkungen des Corona-Impfstoffes geben, damit der Prozess transparent ablaufen könne. Denn Aufklärung und Transparenz seien die wichtigsten Grundlagen für die persönliche Impfentscheidung, so Anschober. 

Der Gesundheitsminister betont, dass er auch über neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Service-Angebote für die Bevölkerung wöchentlich informieren werde. "Ziel ist, möglichst viele Menschen über die Auswirkungen der Corona-Schutzimpfung transparent zu informieren und damit eine hohe Impfbereitschaft in Österreich zu erreichen", schreibt Anschober in der Aussendung. 

"Jede Impfung kann leichte Nebenwirkungen haben"

"Jede Impfung kann leichte Nebenwirkungen haben – eine Rötung, eine leichte Schwellung, leichtes Fieber, ein leichter Schmerz bei der Einstichstelle – diese sollten über 1-2 Tage nicht hinausgehen. Sollten Wirkungen darüber hinausgehen, ist es daher besonders wichtig, dass Nebenwirkungen von Impfstoffen gemeldet und bewertet werden. Dadurch kann auch nach der Zulassung das jeweilige Nutzen-Risikoverhältnis kontinuierlich und umfassend weiter bewertet und somit sichergestellt werden, dass alle verfügbaren Impfstoffe sicher sind", so der Minister.
 
In Österreich können Nebenwirkungen von PatientInnen sowie deren Angehörigen freiwillig direkt an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gemeldet werden. Die Meldepflicht gilt für Ärzte und Apotheker. Geimpfte Personen und deren Angehörige können auf freiwilliger Basis ebenfalls Nebenwirkungen melden.
Zur Vollversion des Artikels