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Lockdown bis 18. Jänner, dann Freitesten möglich

18.12.2020

Regierung kündigt Rückkehr zum "harten Lockdown" an - Öffnung ab 18. Jänner für Personen mit negativem Testergebnis.

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Wien. Die Regierung hat am Freitag angesichts anhaltend hoher Neuinfektionen den Retourgang eingelegt und einen neuen Lockdown nach Weihnachten angekündigt. Der Handel wird bis 18. Jänner geschlossen, Gastronomie und Hotels bleiben zu. Und noch länger - nämlich bis 24. Jänner - soll der Lockdown für alle gelten, die an der zweiten Runde der Massentests Mitte Jänner nicht teilnehmen, verkündete die Regierungsspitze nach einer Besprechung mit den Landeshauptleuten.

Freitesten

Die Teilnahme an den für 15. bis 17. Jänner geplanten Massentests wird damit de facto nicht mehr freiwillig sein. Denn die ab 18. Jänner wieder geöffneten Einrichtungen - vom Handel über Kultur bis zur Gastronomie - darf nur nutzen, wer einen negativen Tests vorweisen kann. Und auch die mit 26. Dezember wieder geltenden ganztägigen Ausgangsbeschränkungen sollen ab 18. Jänner nur für jene Personen gelockert werden, die einen negativen Test vorweisen können.

"Das ist die einzige Möglichkeit, um in Zeiten der Pandemie Tourismus, Kultur und Gastronomie wieder zu öffnen und gleichzeitig zu verhindern, dass die Zahlen wieder explodieren", erklärte Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in einer Pressekonferenz. Er betonte, dass man das Weihnachtsfest "wie geplant" verbringen werde, danach aber die Maßnahmen verschärfe, um eine Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 zu erzielen.

Auch Schulen betroffen

Betroffen sind auch die Schulen, sie starten den Unterricht jetzt doch schon direkt nach Ferienende am 7. Jänner, das aber in allen Schulstufen im Distanzunterricht. Erst am 18. Jänner gibt es wieder Präsenz-Unterricht. Davor nicht negativ getestete Lehrer müssen eine FFP2-Maske tragen.
 
Dagegen geht es bald wieder auf die Skipiste. Wie Sportminister Werner Kogler (Grüne) berichtete, können die Länder Seilbahnen und Lifte wieder öffnen. Getragen werden muss dabei FFP2-Maske. Loipen und Eislaufplätze bleiben zugänglich. Indoor-Sport wird, sobald er wieder möglich ist, an einen negativen Corona-Test gebunden.
 
Dieser ist auch die Voraussetzung, um an Kulturveranstaltungen teilnehmen zu können, die ab 18. Jänner möglich sein sollen. Zugelassen werden maximal 500 Personen indoor, höchstens 750 outdoor.
 
Überhaupt wird in nächster Zeit viel getestet. Berufe mit nahem Personenkontakt, etwa in Spitälern und Pflegeheimen, aber auch in Schulen und Kindergärtnern sowie in Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Handel werden künftig einmal pro Woche getestet, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) ankündigte. Wer das verweigert, hat eine FFP2-Maske zu tragen.
 

Kurz: Weihnachtsfest kann "wie geplant" stattfinden

Das Weihnachtsfest kann noch "wie geplant" stattfinden, ab dem 26. Dezember werden die Maßnahmen wieder verschärft, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bei einer Pressekonferenz am Freitagabend. Ziel sei es, mit dem neuerlichem Lockdown die "Sieben-Tage-Inzidenz unter 100" zu drücken. Ab dem 18. Jänner werde auf "breites und regelmäßiges Testen" gesetzt, sagte Kurz.
 
Die Prognose für das erste Quartal 2021 "ist eine sehr, sehr düstere", konstatierte der Bundeskanzler. Eine Rückkehr zur Normalität werde es im Sommer geben. Mit den nunmehrigen Maßnahmen gehe es darum, "durchzukommen bis zu dem Zeitpunkt, wo die Impfung mehr und mehr greift". Diese startet am 27. Dezember.
 
Der Lockdown soll bist zum 18. Jänner dauern, ab dann kann man sich freitesten lassen. "Für alle diejenigen, die nicht bereit sind, sich testen zu lassen", werde der Lockdown bis zum 24. Jänner dauern. Mit den Testungen sei Urlaub, Kultur, Tourismus etc. wieder möglich, das sei in Zeiten einer Pandemie die einzige Möglichkeit, um zu verhindern, dass die Ansteckungszahlen explodieren.
 
Kurz appellierte eindrücklich, das Virus ernst zu nehmen. "Es sterben täglich über 100 Menschen am Coronavirus", sagte der Bundeskanzler. Man müsse "solidarisch als Gesellschaft diesen Weg gehen". "Es liegt an uns allen, wie wir durch das nächste halbe Jahr kommen", sagte Kurz.

Der dritte Lockdown im Überblick

  • Dauer
Der Lockdown startet de facto am zweiten Weihnachtsfeiertag, dem Stefanitag am 26. Dezember und endet mit 17. Jänner, allerdings nur für jene die sich an diesem oder den zwei Tagen davor (15.,16.) einem Corona-Gratistest unterziehen. Wer das nicht tut, ist weiter von den vollen Kontaktbeschränkungen betroffen und darf nur zur Arbeit oder Alltagskäufe etwa von Lebensmitteln tätigen und das mit höherwertiger FFP2-Schutzmaske.
  • Ausgang
Ausgangsbeschränkungen gelten rund um die Uhr. Das heißt, man muss einen guten Grund wie Spaziergänge, den Weg zur Arbeit oder in den Supermarkt haben, um garantiert ungestraft das Haus verlassen zu können. Das gilt auch für Silvester.
  • Handel
Außer den üblichen Ausnahmen wie Lebensmittelhandel, Apotheken und Drogerien dürfen Geschäfte nach dem 24. Dezember bis zum 18. Jänner nicht mehr aufmachen. Allerdings gibt es eine kleine Erleichterung. Wie in Gasthäusern wird das Abholen von Bestelltem möglich.
  • Gastronomie und Hotellerie
Die Hoffnung der Gastronomie, wie geplant am 11. Jänner wieder öffnen zu dürfen, erfüllt sich nicht. Auch Gaststätten aller Art müssen sich bis zum 18. Jänner mit Take-away und Lieferdiensten begnügen.
 
Mit 18. Jänner soll auch der Tourismus mit der Hotellerie wieder starten.
 
Um entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen zu können, wird ein negativer Corona-Test vorgeschrieben.
  • Schule
In den Ferien bleibt an sich alles beim Alten. Sie enden wie üblich mit dem Drei-Königs-Tag am 6. Jänner und nicht wie zuletzt geplant mit 10.. Es wird allerdings wieder 1,5 Wochen auf Distance-Learning umgestellt und das für alle Schulstufen. Wieder los gehen wird es mit Präsenzunterricht am 18. Jänner. Wer keinen negativen Test vorweisen kann, muss eine FFP2-Maske tragen. Betreuung vor Ort wird wohl wie bei den bisherigen Lockdowns auch davor, ab 7. Jänner, angeboten.
  • Friseure und Co.
Auch Besuche beim Friseur oder im Kosmetik-Studio müssen nach hinten verschoben werden. Körpernahe Dienstleistungen sind vom Lockdown ebenso betroffen wie der Handel, Anbieter können also erst am 18. wieder öffnen.
  • Sport
Bewegung an der frischen Luft wie Joggen war ja seit Pandemie-Beginn erlaubt und das bleibt auch so. Loipen und Eislaufplätze sind weiter offen. Nun kann es auch wieder auf die Pisten gehen. Die Entscheidung, wie Lifte und Seilbahnen öffnen, wird den Landesbehörden überlassen. Zumindest im Westen wird damit wohl ab Weihnachten wieder auch abgesehen vom Tourengehen alpiner Skisport möglich sein - Voraussetzung ist eine FFP2-Maske in der Seilbahn und am Lift.
 
Sobald Indoor-Sport wieder zugänglich sein wird, wird ein negatives Testergebnis die Zugangsvoraussetzung sein.
  • Kultur
Kaum offen, müssen Kultureinrichtungen wie Museen schon wieder schließen. Ab 18. Jänner sollen dafür neben ihnen etwa auch Theater und Konzerthäuser wieder aufmachen. Besuchen kann man Veranstaltungen aber nur nach negativem Corona-Test. Außerdem sind indoor maximal 500 Besucher erlaubt, outdoor 750.
  • Zusatztests
Lehrer, Kellner, Friseure, Kosmetikerinnen und andere Beschäftigte in körpernahen Berufen, Buslenker und weitere Mitarbeiter öffentlicher Verkehrsmittel mit Kundenkontakt, alle Gesundheits- und Pflegeberufe mit Patientenkontakt und am Bau Beschäftigte brauchen ab 18. Jänner einmal pro Woche einen Test oder sie müssen FFP2-Maske tragen.
  • Regionales
In Gebieten mit besonders hohen Infektionszahlen soll es zu Massentestungen kommen. Auch ein regionaler Lockdown soll dort gegebenenfalls erfolgen.
 
  • Kindergärten
 
Kindergärten bleiben auch im dritten Lockdown für Betreuung offen. Die Verpflichtung für den Besuch im letzten Jahr entfällt aber.
  • Kontakte
 
Größere Zusammenkünfte sind nicht erlaubt. Mehrere Personen eines Haushalts dürfen nur eine Person eines anderen Haushalts treffen.
  • Silvester
Auch zu Silvester gelten die Kontaktbeschränkungen. Öffentliche Feuerwerke werden nicht stattfinden. Die Verwendung pyrotechnischer Artikel der Kategorie F2, also auch Raketen, Knallfrösche oder Blitzknallkörper im Ortsgebiet ist generell verboten. Ausnahmen könnten Bürgermeister erteilen, was allerdings als unwahrscheinlich gilt.
 
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