Skihelmpflicht für Kinder in Oberösterreich beschlossen
Konkret sieht das neue Sportgesetz vor, dass beim Alpinskilauf und Snowboarden Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr beim Befahren von Skipisten einen handelsüblichen Wintersporthelm zu tragen haben. Die Erziehungsberechtigten und Aufsichtspersonen haben für die Einhaltung Sorge zu tragen.
Mit der Helmpflicht solle die Häufung und die Schwere von Kopf- und Schädelverletzungen vermieden werden, erklärten Landeshauptmann Josef Pühringer und der zuständige Landesrat Viktor Sigl (beide V). Einzig der Grüne Landesrat Rudi Anschober stimmte gegen den Antrag. Man trete "hundertprozentig" für das Tragen von Helm ein, betonte sein Parteikollege Klubobmann Gottfried Hirz in einer Aussendung. Nahezu alle Kinder und Jugendliche hätten schon jetzt einen Kopfschutz auf, Zwang komme jedoch nie gut an. Eine Pflicht sei insofern sinnlos, als eine Kontrolle nicht gewährleistet werden könne, so Hirz.