Zechprellerei
16.000 Euro Hotel-Schulden: Nach Ochsenknecht trifft es nun Techno-Graf Mirko von S.
31.03.2026Der einstige Erfolgsgarant der Dance-Charts, Mirko von S., sah sich nach einem luxuriösen Aufenthalt in Kitzbühel nun mit den juristischen Konsequenzen seiner Zahlungsunfähigkeit konfrontiert und wurde vom Landesgericht Innsbruck wegen Zechprellerei verurteilt.
Einst ein Fixstern am Firmament der Eurodance-Charts, sieht sich der deutsche Musikproduzent Mirko von S. (52) heute mit weitaus profaneren Realitäten konfrontiert. Wo früher Goldene Schallplatten den Weg pflasterten, sind es heute unbezahlte Hotelrechnungen und gerichtliche Verurteilungen. Das Landesgericht Innsbruck sprach nun ein Urteil gegen den "Techno-Grafen" aus, dem der Vorwurf der Zechprellerei im noblen Kitzbühel zum Verhängnis wurde.
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Ein herrschaftlicher Aufenthalt mit finanziellem Nachspiel
Die Causa nahm ihren Lauf, als Mirko von S. am 26. Dezember 2022 mit einer Entourage aus Ehefrau, Ex-Frau und zwei Kindern im renommierten Fünf-Sterne-Haus „Tennerhof“ abstieg. Gebucht waren mehrere Doppelzimmer zu einem Preis ab 205 Euro pro Nacht. Nach einer Woche belief sich die Gesamtrechnung auf rund 21.000 Euro.
Trotz eines Vorschusses von 5.000 Euro – gewährt unter dem Aspekt einer vermeintlich standesgemäßen Vertrauensbasis durch den ebenfalls adeligen Hotelier – blieb der Gast die restliche Summe von 16.135,30 Euro schuldig. Ein Umstand, der den Gastgeber zu einem emotionalen Schreiben veranlasste: „Herr Graf, Sie haben mir meinen Brief wieder zurückgeschickt. Als Standesgenosse habe ich alle Wege beschritten, um die Affäre friedlich und außergerichtlich zu lösen. Ihr Verhalten ist traurig und desavouierend.
Hochmut vor dem Innsbrucker Kadi
Dem Prozess wegen schweren Betruges vor Richterin Helga Moser blieb der in der Schweiz ansässige Produzent fern. Eine Anwesenheitspflicht sah das Gericht nicht als zwingend an, da von S. bereits zuvor in Österreich vernommen worden war. Seine Abwesenheit kommentierte der Angeklagte schriftlich mit einer spitzen Bemerkung in Richtung eines prominenten Schicksalsgenossen: „Ich bin doch nicht Herr Jimi Ochsenknecht.“
Damit referenzierte er auf Reality-Star Jimi Blue Ochsenknecht (34), der im vergangenen August in Innsbruck zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt worden war, nachdem er eine Rechnung über 13.827,35 Euro im Kirchberger Hotel „Sonne“ offen gelassen hatte. Im Gegensatz zu Ochsenknecht verzichtete Mirko von S. zudem gänzlich auf juristischen Beistand. „Bislang hat sich in diesem Verfahren noch kein Verteidiger ausgewiesen“, bestätigte Justizsprecherin Dr. Birgit Fink.
Die prekäre finanzielle Realität
Die gerichtliche Untersuchung offenbarte indes ein wenig glanzvolles Bild der finanziellen Verhältnisse des einstigen Chart-Dauergastes. Zur Bemessung der Strafe zog das Gericht Schuldnerverzeichnisse heran, die neben einer belasteten Liegenschaft auch offene Kreditkartenforderungen in der Höhe von rund 36.000 Euro auswiesen.
Das vorerst nicht rechtskräftige Urteil fiel angesichts der Sachlage vergleichsweise milde aus: Eine Geldstrafe 600 Euro wurde sofort fällig. Bedingte Strafe: Weitere 600 Euro bei Straffälligkeit innerhalb der nächsten Jahre.
Die zivilrechtliche Hürde
Interessant bleibt die juristische Trennung des Falls: Während das Strafurteil wegen Zechprellerei lediglich die strafrechtliche Schuld sühnt, bleibt die Hotellerie vorerst auf dem finanziellen Schaden sitzen. Die ausstehenden 16.135,30 Euro für Kost und Logis sind eine private Forderung des Hotels. Um zu seinem Geld zu kommen, wird der Hotel-Chef den zivilrechtlichen Klagsweg beschreiten müssen – ein mühsamer Prozess gegen einen Schuldner, der sich zu den Vorwürfen derzeit nicht äußern möchte.