Verurteilt
Drama um Alfons Schuhbeck: Unheilbarer Krebs stoppt Haftantritt
16.07.2025Alfons Schuhbeck wurde wegen Steuerhinterziehung und Betrug zu über vier Jahren Haft verurteilt. Doch der einstige Starkoch kämpft nicht nur mit der Justiz – sondern auch mit einer schweren Krebserkrankung.
Wegen gleich mehrerer Delikte wie Steuerhinterziehung und Betrugs hat das Landgericht München I Alfons Schuhbeck (76) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Der einstige Starkoch hatte bereits am ersten Prozesstag ein umfassendes Geständnis abgelegt. „Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben sich von Beginn an auf ein bestimmtes Ergebnis verständigt“, erklärte Gerichtssprecher Dr. Laurent Lafleur.
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Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Sowohl Schuhbeck als auch die Staatsanwaltschaft können Revision einlegen. Bis eine endgültige Entscheidung fällt, muss der TV-Koch seine Haftstrafe vorerst nicht antreten.
Bleibt Schuhbeck auf freiem Fuß?
Aktuell lebt Alfons Schuhbeck weiterhin in seiner Münchner Wohnung. Sein ursprünglich geplanter Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt Rothenfeld nahe dem Ammersee wurde zunächst bis zum 8. Juni verschoben und später bis zum 15. September verlängert. Ob es danach zu einer weiteren Verschiebung kommt, ist noch offen. Möglich wäre auch ein Widerruf der Haftaussetzung.
Schweigepflicht brechen?
Im Fokus steht Schuhbecks Gesundheitszustand. Die Staatsanwaltschaft will hier genau prüfen, ob eine Haftfähigkeit noch gegeben ist. „Es kommt sehr auf den Gesundheitszustand des Verurteilten an. Dazu können wir derzeit keine Prognose abgeben. Herr Schuhbeck kann ärztliche Unterlagen vorlegen, wir werden das aber auch selbst prüfen – etwa durch den Anstaltsarzt, falls er das möchte und seine Ärzte von der Schweigepflicht entbindet. Wir stehen dazu weiterhin in engem Austausch mit der Verteidigung“, erklärte Anne Leiding, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, gegenüber der „Bild“-Zeitung.
Rechtlich ist eine Haftunterbrechung durchaus möglich: Artikel 37, Absatz 1 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes erlaubt Gefangenen bei wichtigem Anlass Urlaub oder Ausgang. Allerdings sind die Spielräume eng: „Urlaub aus anderem wichtigen Anlass als wegen einer lebensgefährlichen Erkrankung oder wegen des Todes Angehöriger darf sieben Tage im Jahr nicht übersteigen.“
Laut seinem Anwalt leidet Alfons Schuhbeck an einer unheilbaren, fortschreitenden Krebserkrankung. Der Tumor konnte nicht vollständig entfernt werden und hat bereits Lymphknoten befallen. Selbst in Haft war der prominente Koch nicht untätig: Dort hat er sogar ein Kochbuch geschrieben.
Ob der Starkoch tatsächlich noch hinter Gitter muss – oder ob seine Krankheit ihn vor der Haft bewahrt –, wird sich wohl erst in den nächsten Monaten entscheiden.