Prozessfehler

Lothar und Liliana: Scheidung ungültig?

18.03.2011

Ist die Matthäus-Ehe wegen eines Prozessfehlers noch aufrecht?

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X-mal getrennt und dann doch wieder versöhnt: Es dauerte Monate bis Lothar und Liliana Matthäus sich endlich zur Scheidung durchringen konnten und diese in Salzburg besiegelten. Doch selbst damit ist ihre Ehe möglicherweise nicht beendet. Wie die Münchner tz berichtet, könnte die Scheidung ungültig sein.

Prozessfehler
"Der Anwalt meiner Eltern hat mit einem österreichischen Kollegen meine Scheidungspapiere routinemäßig überprüft", erzählt Liliana, "Dabei haben sie festgestellt, dass die Scheidung nicht ordnungsgemäß von statten gegangen ist. Möglicherweise könnte dies für mich und natürlich auch für Lothar zum Problem werden, wenn einer von uns wieder heiratet. Deshalb müssen wir jetzt diesen Prozessfehler gemeinsam beheben."

Wohnsitz-Frage
Dem Anwalt zufolge sei das österreichische Gericht für die in Las Vegas geschlossene Ehe nämlich gar nicht zuständig. Lothar Matthäus habe als Wohnsitz eine Salzburger Adresse angegeben. Und das sei nicht zutreffend: "Matthäus hat dort zumindest in der Zeit der gemeinsamen Ehe nie gewohnt." Eigentlich stehe dort ein Bürohaus. Laut EU-Verordnung muss einer der Eheleute Staatsbürger des entsprechenden EU-Staats sein, also Österreicher, oder seinen "vornehmlichen Aufenthalt" im jeweiligen EU-Land haben.

Dr. Otto Urban, der Anwalt Lilianas, reichte nun beim Bezirksgericht Hallein Beschwerde ein. Dieses müsse jetzt den Sachverhalt prüfen.

Doch nicht nur die Frage, ob ihre Scheidung gültig ist, bereitet Liliana Kopfzerbrechen. Die tz behauptet weiters, das Model fühle sich wegen der vergleichsweise geringen Abfindung über den Tisch gezogen.

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