Beatrix dankt ab

Die Abdankungsurkunde im Wortlaut

30.04.2013

Beatrix hat im Beisein von Willem-Alexander die Abdankungsurkunde unterschrieben.

Zur Vollversion des Artikels
© Getty Images
Zur Vollversion des Artikels

Am Dienstag Vormittag ist Beatrix von den Niederlanden nach 33 Jahren als Königin zurückgetreten und hat ihr KLönigsamt ihrem ältesten Sohn Willem-Alexander übertragen. Beatrix hat in Anwesenheit ihres Sohnes, seiner Ehefrau Maxima, der Mitgliedern beider Kammern des niederländischen Parlaments sowie der Mitglieder der Niederländischen Antillen Aruba, Curaçao und Sint Maarten ihre Abdankungsurkunde unterzeichnet.

Abdankungsurkunde im Wortlaut

BEATRIX
„Königin der Niederlanden, Prinzessin von Oranien-Nassau, usw. usw. usw., in Anwesenheit von meinem ältesten Sohn, dem Prinz von Oranien, und seiner Ehefrau, in Ihrem Königlichen Palast von Amsterdam, einberufen vor den Vorsitzenden beider Kammern der „Staten-Generaal“, den Ministern des Königreichs, dem Vize-Präsident vom „Raad van State“ des Königreichs, den Delegierten der Karibischen Gebiete Aruba, Curaçao und Sint Maarten, dem Beauftragten der Königin in der Provinz Nord-Holland, dem Bürgermeister von Amsterdam und dem Kabinettsdirektor der Königin, um in ihrer Gegenwart mit einer feierlichen Erklärung die Durchführung  meines am 28. Januar bekanntgegeben Vorhabens als Königin abzutreten,  bekannt zu geben.“

„Ich erkläre, dass ich zu diesem Zeitpunkt  von der Regentschaft  des Königreichs der Niederlande abtrete. Die  Regentschaft geht von diesem Moment an, an meinem ältesten Sohn als Nachfolger über“.

WILLEM-ALEXANDER
Prinz von Oranien, sinngemäß der Vorschriften von dem Statut und der Verfassung des Königreichs der Niederlande.

„Diese Erklärung, mit meiner Unterschrift bestätigt und unterzeichnet durch meinen ältesten Sohn und seine Ehefrau, wie auch durch alle einberufenen Autoritäten und den hier Anwesenden, wird im Archiv des Kabinetts des Königs aufbewahrt, nachdem diese mit dem Großsiegel des Königreichs versehen wurde.“

„Offizielle Abschriften sollen an beide Kammern der „Staten-Generaal“, an den „Raad van State“ des Königreichs und an die karibischen Staaten Aruba, Curaçao und Sint Maarten gesendet werden.“



 
Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel