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Gericht verbietet Supertalent-Ausstrahlung

12.10.2013

Weil sich Band "Qult" schlecht behandelt fühlte, wurde Ausstrahlung untersagt.

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Die aktuell laufende Staffel der RTL-Casting-Show "Das Supertalent" kommt nicht zur Ruhe. Nachdem erst vor Kurzem ein mutmaßlicher Betrüger innerhalb der Talentsuche enttarnt wurde, scheinen es nun jetzt die Kandidaten auf das Format  abgesehen zu haben. Die Band "Qult" fühlt sich sichtlich bei den Aufzeichnungen schlecht behandelt und will ihr Ausscheiden in der Bohlen-Show nicht auf sich sitzen lassen. Rechtliche Schritte wurden von den Musikern schon eingeleitet. Das geht aus einem Bericht des deutschen Nachrichtendienstes "Dwdl.de" hervor.

Landesgericht untersagt Auftritt
Nachdem die Berliner Rap-Band Klage gegen das Showformat eingereicht hatte, wurde die Ausstrahlung der Episode, in der sie zu sehen gewesen wäre,  auch schon vom Landgericht Berlin vorläufig untersagt. Auslöser für diesen massiven Schritt waren die nicht hinnehmbaren Auftrittsbedingungen und die Kritik von Dieter Bohlen, die von der Formation als überzogen bezeichnet wurde. So sei der Gruppe etwa der versprochene Soundcheck untersagt worden. "Die Bühnenlautsprecher waren falsch eingestellt, die Tontechnik verwendete nicht die richtige Musik, und als wir uns beschwerten, ernteten wir Schmähkritik von Dieter Bohlen und sollten die Klappe halten", schilderte einer der Musiker gegenüber "Dwdl.de".  "Wir sind professionelle Musiker, die circa 500 Liveauftritte durchgeführt haben, ein solches Chaos wie beim Supertalent haben wir noch nie erlebt. Wir haben extra für die Show ein 5-Minuten Lied auf 3-Minuten umgearbeitet. Die Tontechnik vom Supertalent hat dann trotzdem den 5-Minuten-Beat eingelegt", beschwerte sich der Rapper weiter.

Rechtsanwalt erhebt Vorwürfe
Der Rechtsanwalt von "Qult", Bernd Roloff,  erklärte gegenüber dem Nachrichtendienst warum, sich die Band gegen eine Ausstrahlung ihrer Performance nun zur Wehr setzt. "Eine Entstellung der künstlerischen Leistung durch unbrauchbare technische Voraussetzungen muss nicht hingenommen werden. Außerdem habe ich Bedenken gegen den Fäkal-Kommentar von Herrn Bohlen, wonach Qult aufgesetzte Rapper-Kacke servieren würde. Insbesondere unter diesen Auftrittsbedingungen wurde hier die Grenze zur Schmähkritik überschritten", analysierte der Jurist die Notwendigkeit der Klage.

Sender wehrt sich
Selbstverständlich will das RTL nicht so hinnehmen und hat bereits Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt. "Es geht natürlich nicht, dass jeder, der mit seinem Auftritt beim Supertalent unzufrieden ist und eine Kritik bekommt, nachher Gründe sucht, um sich gegen eine Ausstrahlung zu wehren. Dafür gibt es Verträge und die Sendung und Dieters Sprüche sind bekannt", erklärte die RTL-Sprecherin Anke Eickmeyer auf Anfrage von "Dwdl.de". Wie es in der KKause nun weiter geht, ist noch nicht klar. Eines steht aber fest: Am 12. Oktober sucht Dieter Bohlen gemeinsam mit Lena Gercke Guido Maria Kretschmer und Bruce Darnell erneut nach dem "Supertalent".

Info
"Das Supertalent", am 12. Oktober ab 20:15 Uhr auf RTL.

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