Lichterketten & Co.
Weihnachtsdeko am Balkon: Diese Regeln müssen Sie unbedingt beachten
06.11.2025Die festliche Jahreszeit steht vor der Tür und es wird Zeit, die Wohnung und den Balkon mit stimmungsvoller Weihnachtsbeleuchtung zu schmücken. Doch bevor die Lichterketten in allen Farben erstrahlen, gibt es ein paar wichtige Dinge zu beachten. Denn auch bei der Weihnachtsdekoration gibt es Regeln.
Die Adventzeit steht bald bevor und viele kramen ihre Weihnachtsdeko jetzt wieder hervor: Lichterketten, blinkende Rentiere, leuchtende Weihnachtsmänner und Co. gehören für viele einfach dazu. Gerade auf dem Balkon gibt es beim Dekorieren einiges zu beachten. Denn der schöne Schein kann schnell in Streit umkippen, wenn man nicht aufpasst. Was ist also erlaubt, und was macht Ärger mit den Nachbarn und dem Vermieter? Wir klären auf!
Weihnachtsdeko am Balkon: Darauf müssen Sie achten
Wer in einer Wohnung lebt, kann seinen Balkon oft problemlos mit Lichterketten schmücken. Aber Vorsicht: Sobald die Beleuchtung die Nachbarn stört, sei es durch zu helles Licht oder durch ständiges Blinken, kann es schnell zu Problemen kommen. In solchen Fällen sind Mieter verpflichtet, die Beleuchtung zu dimmen oder zu einer bestimmten Uhrzeit auszuschalten. In Extremfällen kann auch verlangt werden, die Lichterkette ganz abzubauen.
Außerdem darf von Dekorationen, die sich außerhalb der Wohnung etwa am Balkon befinden, keine Verletzungsgefahr ausgehen. Sie müssen sicher befestigt sein.
Deko an Fenster und Wohnungstür
An der Wohnungstür und an den Fenstern ist das Anbringen von Weihnachtsdeko grundsätzlich erlaubt, aber nur, wenn keine Schäden an der Tür oder den Fenstern entstehen. Wenn Sie jedoch zum Beispiel bohren oder schrauben müssen, um Ihre Deko anzubringen, sollten Sie vorab unbedingt die Zustimmung des Vermieters einholen.
Weihnachtsdekoration an der Hausfassade
Wünschen Sie sich eine besonders auffällige Weihnachtsdekoration, wie etwa einen aufblasbaren Weihnachtsmann oder ein großes Rentier, das an der Hausfassade angebracht wird, könnte es kompliziert werden. Denn solche Dekoelemente erfordern oft bauliche Veränderungen – zum Beispiel das Bohren von Löchern für Befestigungen oder die Montage von zusätzlichen Installationen. In solchen Fällen muss eine Genehmigung des örtlichen Bauamts eingeholt werden.
Außerdem ist in Mietshäusern die Zustimmung des Vermieters notwendig. Wer in einer Eigentümergemeinschaft lebt, sollte auch die anderen Miteigentümer in die Planung einbeziehen, um Konflikte zu vermeiden.
Der Innenbereich: Hier gilt „Dekorieren nach Herzenslust“
Wer es liebt, sein Heim in ein winterliches Wunderland zu verwandeln, kann sich im Innenbereich richtig austoben. Vom funkelnden Christbaum über dekorierte Regale bis hin zu stimmungsvollen Tischlichtern, der Gestaltung des eigenen Zuhauses sind kaum Grenzen gesetzt. Die einzige Regel hier: Keine offenen Feuerquellen ohne Sicherheitsvorkehrungen verwenden, um Brandgefahr zu vermeiden.