Mit Steakmesser

12 Jahre Haft für Messer-Attacke bei Perchten-Party

14.01.2026

Ein 22-Jähriger stach bei einem Volksfest im Vollrausch mehrfach auf Kopf eines Gleichaltrigen eingestochen haben - das Opfer überlebte nur durch glückliche Umstände - Urteil: 12 Jahre Haft (nicht rechtskräftig).

Zur Vollversion des Artikels
© ORF Kärnten
Zur Vollversion des Artikels



Ktn. Wegen versuchten Mordes wurde ein 22-jähriger Kärntner am Mittwochabend vor dem Schwurgericht am Landesgericht Klagenfurt zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der Mann soll im betrunkenen Zustand am 6. Juli des Vorjahres in Stall (Bezirk Spittal an der Drau) mehrfach mit einem Steakmesser auf den Kopf eines Gleichaltrigen eingestochen und ihn damit bewusst zu töten versucht haben. Die acht Geschworenen waren sich beim Schuldspruch einig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Vorfall hatte sich während des Sommerfestes einer Perchtengruppe in Stall (Bezirk Spittal an der Drau) ereignet. Laut Anklageschrift habe der Angeklagte in alkoholisiertem Zustand nach einer glimpflich ausgegangenen Rangelei einen Amoklauf angekündigt. 20 Minuten später sei er - trotz aufrechten Waffenverbots - mit einem Steakmesser zurückgekehrt und habe "ohne Vorwarnung mehrfach" auf den Kopf eines Gleichaltrigen eingestochen, "solange bis die Klinge vom Steakmesser abbricht".

Das Opfer habe den Angriff "nur durch glückliche Umstände" überlebt, schilderte Staatsanwältin Sandra Agnoli dem Schwurgericht unter Vorsitz von Richterin Sabine Götz. Zwischen dem Angeklagten und dem Opfer habe es keine Auseinandersetzungen gegeben. Der 21-Jährige sei lediglich zur falschen Zeit am falschen Ort und der Erste gewesen, den der Angeklagte nach seiner Rückkehr angetroffen hatte.

Massive Gewaltanwendung - Klinge brach ab

Nach eigenen Angaben war der 21-Jährige gemeinsam mit einer Freundin unterwegs Richtung Auto, als sich der Angeklagte von hinten näherte. "Ich sah ihn nicht kommen", so das Opfer. Die Warnschreie seiner Begleiterin kamen zu spät: "Ich hörte es krachen und spürte Schmerzen. Dass es ein Messer war, habe ich zuerst gar nicht mitbekommen." Nachdem die Klinge des Messers abgebrochen war, konnte der 21-Jährige Richtung Festgelände laufen. Der Angeklagte selbst konnte nicht mehr selbstständig nach Hause gehen, wie sein Vater dem Gericht erklärte. Er sei von der Freundin seines Sohnes alarmiert worden und habe seinen Sohn nach Hause gebracht. Dort sei der Angeklagte kurz darauf von der Polizei in seinem Bett vorgefunden und verhaftet worden.

Eine gerichtsmedizinische Untersuchung des Opfers ergab, dass die Verletzungen mit massivster Heftigkeit entstanden sein mussten. Eine Schnitt- und Stichverletzung von der rechten Wange bis zur Schläfe - die eine Arterie getroffen hatte, erforderte gleich zwei chirurgische Eingriffe. Eine weitere Verletzung habe im Kieferbereich einen Gesichtsnerv vollständig durchschnitten, dabei sei es auch zu einem mehrfachen Kieferhöhlenbruch gekommen. "Man hat ihm das Messer wirklich ins Gesicht gerammt", so Sachverständige Alexandra Meierhofer. Und: "Man kann nur von Glück sprechen, dass die Rettungskette so schnell in Gang gesetzt wurde, sonst wäre der Mann verblutet."

Vorgeschichte: Angriff bei Weihnachtsfeier

Erschwerend kam laut Staatsanwaltschaft für den Angeklagten hinzu, dass es bereits aufgrund einer Körperverletzung auf einer Weihnachtsfeier im Jahr 2023 zu einer Diversion mit einem Waffenverbot gekommen war. Damals hatte er mit 1,9 Promille Alkohol im Blut einer Frau, die ihn in seinem aggressiven Zustand zu beruhigen versucht hatte, mit einem Metallaschenbecher ins Gesicht geschlagen und ihr dabei einen Zahn ausgeschlagen. Der Vater sprach von einem Ausnahmezustand nach dem Konsum von Schnaps: "So habe ich ihn noch nie gesehen. Er hat mich nicht einmal erkannt."

Mehrere Zeugenaussagen bestätigten, dass der Angeklagte auf dem Sommerfest neben Bier und Wein auch Schnaps konsumiert habe. Zwei Atem-Alkoholbestimmungen ließen darauf schließen, dass zum Tatzeitpunkt eine Alkoholisierung zwischen 1,3 und 2,6 Promille im Blut bestanden habe. Ein gerichtspsychiatrisches Gutachten bestätigte dem Angeklagten in der ursprünglichen Version einen atypischen Rausch mit tiefgreifender Bewusstseinsstörung. Weitere polizeiliche Ermittlungen und Auswertungen hätten jedoch ergeben, dass er durch den Alkohol zwar enthemmt, aber zurechnungsfähig gewesen sei.

Auch wenn dem Angeklagten die Tat "von Herzen leid" tue und er in Zukunft keinen Alkohol mehr trinken werde, die Geschworenen waren sich in ihrem Schuldspruch einig. 

Zur Vollversion des Artikels