Plus Einweisung

Hammerstrafen für zwei Pädophile: 15 und sieben Jahre Haft

Einer der beiden Angeklagten, ein 79-Jähriger, ist bereits seit den 1990ern ein Intensivtäter" - der unverbesserliche Pädophile fasst 7 Jahre, sein Komplize die Höchststrafe, 15 Jahre Haft aus. Beide müssen außerdem in den Psycho-Vollzug.

OÖ. Zwei mehrfach verurteilte Sexualstraftäter wurden am Mittwoch im Landesgericht Wels neuerlich wegen Missbrauchstaten verurteilt. Die oben genannten langjährigen Haftstrafen sind nicht rechtskräftig. "Sie arbeiten symbiotisch zusammen, um sich jugendliche Burschen gefügig zu machen", betonte der Richter in der Urteilsbegründung.

Bei dem 79-jährigen Erstangeklagten handelt es sich um den Haupttäter aus einem großen Kindesmissbrauchsfall im Salzkammergut Ende der 1990er-Jahre, in dem es um pädophile Übergriffe auf zahlreiche Kinder und Jugendliche ging. Noch aus dem Gefängnis heraus hatte er Drohbriefe an Opfer verfasst, was ihn neuerlich vor Gericht brachte. Der 53-Jährige, mit dem er jetzt gemeinsam vor Gericht stand und der ebenfalls ein entsprechendes Strafregister hat, war einst selbst Opfer des 79-Jährigen.

Beide zeigten überhaupt keine Reue

Die zwei Männer mussten sich vor einem Schöffensenat im Landesgericht Wels u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen sowie wegen Kindesmissbrauchsdarstellungen verantworten. Sie bestritten die sexuellen Handlungen nicht, "würden jedoch keinerlei Reue zeigen und kein Unrecht sehen", so die Staatsanwältin. Sie sollen den Opfern auch gedroht haben, sie und ihre Familien umzubringen, falls sie zur Polizei gingen.

Die Angeklagten haben bereits ein einschlägiges Vorstrafenregister. Der jüngste Missbrauchsverdacht kam auf, weil Schüler herumerzählt haben sollen, dass es nach Hausbesuchen bei dem Pensionisten Zigaretten und Vapes geben würde. Eine Lehrerin sei hellhörig geworden und meldete sich bei der Polizei, so die Staatsanwaltschaft. Ende Jänner 2025 kam es dann zur Hausdurchsuchung bei dem 79-Jährigen, er sitzt seit 13. März in U-Haft.

Opfer mit Geschenken gefügig gemacht

Die teils minderjährigen Opfer sollen durch Geschenke wie Zigaretten oder auch Alkohol zu den sexuellen Handlungen gebracht worden sein. Sie trafen sich immer wieder im Haus und der Wohnung der beiden Angeklagten. Sogar der Sohn aus der Familie eines Arbeitskollegen war dabei - die Mutter habe dem jüngeren Angeklagten vertraut, hieß es.

Es sollen in dem Haus zahlreiche Kameras sowie ein Zimmer mit einem Halbspiegel installiert gewesen sein. Zumindest eines der Opfer sei auf Video aufgezeichnet worden. Dazu wurden zahlreiche Kindesmissbrauchsdarstellungen auf Datenträgern gefunden. 13 mutmaßliche Opfer waren betroffen, zumindest eines soll unter 14 gewesen sein. Bei einem Buben kam es zu Spätfolgen, nämlich einer posttraumatischen Belastungsstörung und einer Panikstörung, was den Strafrahmen auf fünf bis 15 Jahre erhöhte.

Das Schöffengericht sprach die Männer wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger, sexualbezogener Kindesmissbrauchsdarstellungen und bildlicher sexualbezogener Darstellungen minderjähriger Personen, den 53-Jährigen auch wegen Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und Nötigung schuldig. "Wenn man bei Ihnen den Strafrahmen nicht ausschöpft, dann fällt mir nicht mehr ein", wo man das tun solle, so der vorsitzende Richter. "Sie sind seit den 1990ern ein Intensivtäter." Bei dem 79-Jährigen blieb man mit sieben Jahren deutlich unter dem Höchstmaß, weil die "Hands-on-Delikte im überschaubaren Rahmen geblieben" seien. Ein reumütiges Geständnis habe es laut Gericht nicht gegeben. Zusätzlich wurden die beiden in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.

Die Verteidigung kündigte in beiden Fällen Strafberufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, die Staatsanwaltschaft Strafberufung im Fall des Erstangeklagten. Die Urteile sind damit nicht rechtskräftig.

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