Zwei mehrfach verurteilte Sexualstraftäter stehen seit Mittwoch in Wels wieder vor Gericht, weil sie sich erneut an Buben vergangen haben sollen.
Die Staatsanwaltschaft fordert die Höchststrafe und eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Den Angeklagten werden sexuelle Handlungen mit Unmündigen und Jugendlichen sowie das Anfertigen und der Besitz von Kindesmissbrauchsdarstellungen vorgeworfen. 13 mutmaßliche Opfer zwischen zehn und 17 Jahren sind betroffen.
Bei dem 79-jährigen Erstangeklagten handelt es sich um den Haupttäter aus einem großen Kindesmissbrauchsfall im Salzkammergut Ende der 1990er-Jahre. Er und der 53-jährige Komplize, der selbst Opfer des 79-Jährigen war, müssen sich wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen verantworten. Ein Urteil könnte nächste Woche gesprochen werden.
Zahlreiche Kameras und Halbspiegel installiert
Die teils minderjährigen Opfer sollen durch Geschenke wie Zigaretten oder auch Alkohol zu den sexuellen Handlungen gebracht worden sein. Sie trafen sich immer wieder im Haus und der Wohnung der beiden Angeklagten. Sogar der Sohn aus der Familie eines Arbeitskollegen war dabei - die Mutter habe dem jüngeren Angeklagten vertraut, hieß es. Beide Männer bestritten die sexuellen Handlungen nicht, "würden jedoch keinerlei Reue zeigen und kein Unrecht sehen", so die Staatsanwältin. Sie sollen auch den Opfern gedroht haben, sie und ihre Familien umzubringen, falls sie zur Polizei gingen.
Es sollen in dem Haus zahlreiche Kameras sowie ein Zimmer mit einem Halbspiegel installiert gewesen sein. Zumindest eines der Opfer sei auf Video aufgezeichnet worden. Dazu wurden zahlreiche Kindesmissbrauchsdarstellungen auf Datenträgern gefunden.
Lehrerin wurde bei Hausbesuchen hellhörig
Bekannt geworden war der jüngste Missbrauchsverdacht, weil Schüler herumerzählt haben sollen, dass es nach Hausbesuchen bei dem Pensionisten Zigaretten und Vapes geben würde. Eine Lehrerin sei hellhörig geworden und meldete sich bei der Polizei. Ende Jänner 2025 kam es dann zur Hausdurchsuchung bei dem 79-Jährigen, er sitzt seit 13. März in U-Haft.
Ein Opfervertreter beantragte nach den Eröffnungsplädoyers den Ausschluss der Öffentlichkeit, das Gericht gab dem statt. Ein Gutachten in den weiteren der insgesamt drei Prozesstagen wird auf die Gefährlichkeit der Angeklagten eingehen, ein weiteres die Folgen für die Opfer darlegen.