Zündete Halle an
15 Jahre Haft für versuchten Mord auf Schach-Runde
21.05.2026Ein 54 Jahre alter Mann ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen achtfachen Mordversuchs und versuchter Brandstiftung zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.
Er hatte im vergangenen September in einem Lagerraum, wo Bekannte und Freunde Schach gespielt hatten, Benzin ausgeschüttet und angezündet. Zwei Männer wurden schwer verletzt, weitere leicht. Die Geschworenen entschieden zum Mordvorwurf mehrheitlich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Der Angeklagte, ein gebürtiger Kosovare, der inzwischen die österreichische Staatsbürgerschaft hat, hatte die Tat an sich an den beiden Prozesstagen nicht bestritten, er wies aber den Mordvorwurf zurück. Einer der Anwesenden hatte dem 54-Jährigen erklärt, er möge es nicht, wenn dieser alkoholisiert sei, was er an besagtem Tag war. Der 54-Jährige holte daraufhin einen Kanister und fuhr zu einer Tankstelle, wo er gut 13 Liter Superbenzin sowie ein Feuerzeug kaufte. Er holte noch ein Stück Küchenrolle von zuhause und kehrte in den Lagerraum zurück. Dort verschüttete er einen Teil des Benzins und zündete erst das Stück Küchenrolle und damit die 7,5 Quadratmeter große Benzinlacke an.
Eines der acht Opfer aus der kosovarischen Community sprang geistesgegenwärtig auf, schnappte sich den Benzinkanister und lief damit nach draußen. Ihm ist es zu verdanken, dass nicht noch viel größeres Unglück entstand, erklärte Richterin Claudia Bandion-Ortner in der Urteilsbegründung. Die übrigen sieben Männer flüchteten sich angesichts der Flammen teils durch ein Fenster, teils durch das Feuer und die Tür ins Freie.
Lebensgefahr durch Kohlenmonoxid und Verbrennungen
Wie die Gerichtsmedizinerin erklärt hatte, habe für alle Männer im Raum Lebensgefahr durch eine mögliche Kohlenmonoxid-Vergiftung bestanden. Dazu kam die Gefahr durch die Verbrennungen. Wenn die beiden Schwerverletzten nicht medizinisch behandelt worden wären, wären sie gestorben. Bleibende Schäden, Schmerzen und Einschränkungen seien bei den Verbrennungen zweiten und dritten Grades, die die beiden Schwerverletzten erlitten hatten, zu erwarten. "Die großflächigen Narben werden ein Leben lang bleiben."
Der Psychiater, der den Angeklagten untersucht hatte, attestierte diesem volle Zurechnungsfähigkeit. Er habe keine Hinweise auf schwere Erkrankungen gefunden. Es sei sehr ungewöhnlich, dass jemand, der ein strafrechtlich unauffälliges Leben mit sozialem Aufstieg geführt habe, plötzlich mit über 50 eine solche Tat begeht. "Er ist in der Lage gewesen, den Unrechtsgehalt seiner Tat zu erkennen und hätte sich auch anders entscheiden können." Wohl möglich seien Kränkungen als Motiv - erwähnt wurde neben dem Ausschluss aus der Runde seine Arbeitslosigkeit und ein innerfamiliär damit einhergehender Autoritätsverlust.
Der Brandsachverständige erläuterte, dass wohl der ganze Raum als auch die angrenzende, mehr als 200 Quadratmeter große Garage gebrannt hätten, wenn das ganze Benzin im Kanister ausgebracht worden wäre. Einer der Beteiligten hatte sich, nachdem der Angeklagte einen Teil des Kanisters ausgeschüttet hatte, diesen geschnappt und war damit ins Freie gerannt. Das Geschehen sei jedenfalls geeignet gewesen, eine Feuersbrunst auszulösen, so der Gutachter. Tatsächlich wurde der Brand mit einem Gartenschlauch gelöscht, bis die Feuerwehr eintraf.
Staatsanwältin forderte Schuldspruch wegen Mordversuchs und Brandstiftung
Staatsanwältin Anna Kanduth hatte einen Schuldspruch wegen versuchten Mordes gefordert und den Geschworenen erklärt, dass dafür ein bedingter Vorsatz ausreichend sei. "Es reicht, dass ich es ernsthaft für möglich halte, und mich damit abfinde, es in Kauf nehme, dass Personen in dem Raum sterben." Der Angeklagte habe die örtlichen Gegebenheiten und Fluchtwege gekannt, er sei gezielt vorgegangen, habe den Kanister geholt, sei zur Tankstelle Benzin und ein Feuerzeug kaufen gefahren, dann für die Tat zurückgekehrt. "Er hat die Möglichkeit einer Tötung erkannt und dennoch so gehandelt."
Verteidiger Philip Tschernitz verwies auf Zweifel. "Das, was hier passiert ist, passt ganz und gar nicht zu ihm." Der Angeklagte habe gedacht, das Benzin werde verbrennen und das Feuer wieder ausgehen. Er hat gedacht, die Flammen kommen gar nicht so weit, dass sie jemanden treffen. Er ist nicht davon ausgegangen, dass durch diese Tat jemand sterben kann." Der Angeklagte selbst entschuldigte sich bei den Familien der Opfer, bekundete seinen Willen zu Schadenersatzzahlungen und bat um ein mildes Urteil.
Sechs der acht Geschworenen sahen den Mordvorwurf durch das Beweisverfahren als bestätigt an, zur versuchten Brandstiftung entschieden sie einstimmig. Der Angeklagte und sein Verteidiger sowie auch die Staatsanwältin gaben vorerst keine Erklärung zu dem Urteil ab. Bei der Strafbemessung waren unter anderem das teilweise Geständnis sowie die bisherige Unbescholtenheit mildernd, erschwerend das Zusammentreffen von neun Verbrechen.