In München

"Auf frischer Tat" ertappt: Teichtmeister kokste auf Wiesn-Klo neben Polizisten

06.10.2025

Teichtmeister ist am Wochenende festgenommen worden, weil er gegen gerichtliche Auflagen verstoßen haben dürfte. Er soll auf frischer Tat beim Koksen auf einer Toilette von einem Polizisten erwischt worden sein. 

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© APA/BARBARA GINDL
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Im Zusammenhang mit seiner rechtskräftigen Verurteilung waren Teichtmeister strenge Auflagen erteilt worden. Unter anderem wurde ihm für die Dauer einer fünfjährigen Probezeit der Konsum von jeglichen Suchtmitteln untersagt. Teichtmeister wurde beim Besuch des Münchner Oktoberfestes in beeinträchtigtem Zustand von der Polizei kontrolliert und mit Kokain erwischt.

Teichtmeister soll sich selbst zur Polizei begeben haben, als er von der Festnahmeanordnung Kenntnis erlangte.

"2025 am Oktoberfest auf frischer Tat" 

Basis der Festnahmeanordnung war, dass das Landesgericht am 30. September von der Münchner Polizei verständigt worden war, "dass der Betroffene am 27. September 2025 am Oktoberfest auf frischer Tat beim Besitz und Konsum von Kokain betreten wurde", wie der Festnahmeanordnung zu entnehmen ist. Laut Medienberichten soll er auf einer Wiesn-Toilette gekokst haben, auf der sich zur gleichen Zeit auch ein Polizist befunden haben soll, der auf Teichmeister aufmerksam wurde. Daraufhin wurde Teichtmeister untersucht, wo man die Drogen fand. 

Zuletzt hatte Teichtmeister Mitte Juni einen Drogentest bei Gericht abgegeben, um nachzuweisen, dass er sich an die entsprechende Weisung hält.

"Direkte Folge seines Kokainkonsums" 

Der Richter, der diese erlassen hat, betont, die Teichtmeisters Verurteilung zugrunde liegenden Straftaten wären "direkte Folge seines Kokainkonsums" gewesen. Daher sei "nicht nur anzunehmen, dass die strafrechtliche Unterbringung vorübergehend in Vollzug zu setzen ist, um durch die Behandlung des Betroffenen im forensisch-therapeutischen Zentrum seinen Zustand durch Behandlung und Betreuung (...) zu bessern". Der Richter befürchtet außerdem, "dass aufgrund des Kokainkonsums beim Betroffenen mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlungen mit schweren Folgen unmittelbar bevorstehen".

Für Teichtmeisters Rechtsvertreter "einmaliger Ausrutscher"

Es habe sich um eine geringe Menge Kokain gehandelt, die bei Teichtmeister sichergestellt wurde, stellte dessen Anwalt Rudolf Mayer Montagmittag im Gespräch mit der APA klar: "Es war nur eine Portion für den Eigenbedarf." Mayer sprach von einem "einmaligen Ausrutscher". Teichtmeister sei nicht in eine neuerliche Abhängigkeit gerutscht. Der Vorfall beweise, wie schwierig es sei, sich von einer Suchtmittelergebenheit zu lösen. Er hoffe, dass die Justiz den "einmaligen Verstoß nicht mit der vollen Härte des Gesetzes ahndet", sagte Mayer.

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