Der ehemalige Schauspieler Florian Teichtmeister wurde nach einem Oktoberfest-Exzess mit Kokain und Alkohol verhaftet. Jetzt spricht sein Anwalt auf oe24.TV.
Teichtmeister ist am Wochenende festgenommen worden, weil er gegen gerichtliche Auflagen verstoßen haben soll. Das bestätigte sein Rechtsvertreter Rudolf Mayer.
Anwalt Philipp Wolm, der Angeklagte Florian Teichtmeister und Anwalt Rudolf Mayer (v.l.)
Teichtmeister ist nach einem Besuch des Münchner Oktoberfestes in beeinträchtigtem Zustand in eine Polizeikontrolle geraten und dabei mit Kokain erwischt worden. Auf oe24.TV spricht sein Anwalt Rudolf Mayer.
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oe24.TV: Herr Mayer, können Sie uns erklären, wie es zu dieser erneuten Festnahme Ihres Mandanten gekommen ist?
Rudolf Mayer: Es kam deshalb dazu, weil er am Oktoberfest war, etwas getrunken hat und man hat ihn dann visitiert und man hat für den Eigenkonsum Kokain gefunden.
oe24.TV: Sie betonen Eigenkonsum, aber war das nicht auch eine der Auflagen für Florian Teichtmeister, dass er diesen Genussmitteln absagt?
Mayer: Richtig, das war eine der Auflagen. Es hat ja der Richter, der ihn damals verurteilt hat, sofort eine Festnahmeanordnung erlassen.
oe24.TV: Würden Sie sagen, dass Teichtmeister sein Leben geändert hat nach dem Urteil?
Mayer: Er hat sein Leben sehr wohl geändert. Sie können jetzt seinen Computer von hinten bis vorne nachschauen. Man wird nicht das finden, was der Hauptvorwurf gewesen ist und warum die Verurteilung erfolgt ist, nämlich das Anschauen von kinderpornografischen Materialien.
oe24.TV: Was passiert jetzt eigentlich konkret mit Ihrem Mandanten - er ist am Oktoberfest festgenommen worden, ist dann nach Innsbruck überstellt worden?
Mayer: In der Folge obliegt es jetzt dem Richter, der ihn damals verurteilt hat. Dieser hat jetzt den Haftbefehl erlassen. Es wird geprüft, ob das ein einmaliger Rückfall gewesen ist - je nachdem werden die Maßnahmen ausfallen.
oe24.TV: Was wären denn konkret die Maßnahmen, könnten Sie uns das kurz schildern?
Mayer: Diese Maßnahme kann auch eine Unterbringung in einem therapeutischen Zentrum sein, in dem man sich maximal 93 Monate befindet, wo eben geprüft wird, war das einmalig oder war das nicht einmalig und dann wird je nach diesem Ergebnis entschieden.
oe24.TV: Würden Sie das gutheißen, wenn er eine längere Therapie, vielleicht eben auch eine solche Unterbringung gerichtlich verordnet bekommen würde?
Mayer: Das kommt darauf an, ob er einmalig was genommen hat oder ob er schon seit längerer Zeit "drauf ist", wenn ich diesen Jargon gebrauchen darf. Wenn er schon seit längerer Zeit "drauf ist", dann wäre diese Maßnahme günstig. Wenn es ein einmaliger Ausrutscher wäre, dann nicht.
oe24.TV: Bleibt Ihr Mandant jetzt bis zu der Entscheidung des Urteils über die weiteren Maßnahmen in Haft oder kommt er wieder auf freien Fuß?
Mayer: Das kommt drauf an. Jetzt ist er einmal in Haft. Der Richter wird dann entscheiden, welche Maßnahmen er setzen will.
Das ganze Interview mit dem Teichtmeister-Anwalt Rudolf Mayer sehen Sie auf oe24.TV.