Nach Einspruch

Auto zu lange enteist - 600-Euro-Strafe reduziert

27.03.2026

600 Euro Strafe sollte ein türkischer Lenker in Wien zahlen, der sein zugefrorenes Auto mit klarer Sicht aus dem Parkplatz steuern wollte und deshalb den Motor laufen ließ: Ayhan C. erhob dagegen Einspruch und muss "nur" noch 250 Euro zahlen.

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© Lenker Ayhan C. ließ Motor zu lange laufen (medyaavusturya.at)
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Wien. Die Ursprungsstory, die sich am Gürtel zutrug, ging im vergangenen Jänner viral. Wie die Internet-Plattform Medya Avusturya aus der türkischen Community berichtete, war Fahrzeughalter Ayhan C.  nach der Arbeit bei damals kalten winterlichen Verhältnissen zu seinem geparkten Auto gegangen und wollte nach Hause. 

Ohne groß nachzudenken, stieg C. in seinen VW startete den Motor und wartete, bis das Eis an den Fenstern weg war. Zirka Minuten danach kam eine Polizeistreife des Weges und hielt an. Ein Beamter klopfte ans Fenster, verlangte zunächst Führerschein und Zulassung. Während der Kontrolle wurde dem Lenker dann erklärt, dass es verboten sei, mit laufendem Motor am Parkplatz so lange stehen zu bleiben: "Das Fahrzeug MUSS nach dem Start weggefahren werden." Denn: Unnötiges Warten mit laufendem Motor würde auch einen Verstoß gegen das Klimaschutzgesetz darstellen. 

© medyaavusturya.at

Ayhan C. reagierte überrascht und meinte nur, dass er kein geeignetes Werkzeug dabei gehabt habe, um die eingefrorenen Scheiben abzukratzen. Das Argument ging ins Leere - worauf der Lenker eine Zahlungsquittung, sprich: einen Erlagschein über 600 Euro in die Hand gedrückt bekam.

Laut Medya Avusturya erhob C. gegen die doch sehr hohe Strafe Einspruch. Wie die Plattform jetzt bekannt gibt, hat sich die Beschwerde gegen den Bescheid bescheiden, aber doch ausgezahlt: Laut aktuellem Strafbescheid wurde das Bußgeld neu bemessen und um mehr als die Hälfte auf 250 Euro (bzw. ein Tag und eine Stunde Ersatzfreiheitsstrafe) reduziert. Zusätzlich sind vom Delinquenten übrigens 25 Euro als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens zu berappen.