Jeder macht es!

Winter, Schnee, Gatsch: Ist Schuhe abstellen im Stiegenhaus eigentlich erlaubt?

Schnee, Gatsch, Streusalz – der Winter ist gnadenlos zu unseren Schuhen. Deshalb stellen derzeit viele ihre Winterstiefel vor der Haustüre im Stiegenhaus ab. Doch darf man das überhaupt?

Wer nach Hause kommt, will vor allem eines: den Dreck draußen lassen. Deshalb stellen viele ihre nassen Winterstiefel kurzerhand vor die Wohnungstür ins Stiegenhaus. Doch was im Alltag logisch wirkt, kann rechtlich schnell zum Problem werden.

Winter, Schnee, Gatsch: Ist Schuhe abstellen im Stiegenhaus eigentlich erlaubt?
© Getty Images

Darf man Schuhe im Wohnhaus überhaupt vor die Tür stellen?

Grundsätzlich gilt in Österreich: Das Stiegenhaus ist Allgemeinfläche. Es gehört also allen Bewohnern gemeinsam – nicht dem Einzelnen. Und genau hier liegt der Knackpunkt. Persönliche Gegenstände dürfen dort nicht dauerhaft abgestellt werden.

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Dauerhaft verboten

Schuhregale, mehrere Paar Schuhe oder ein fixer „Schuhparkplatz“ vor der Tür sind rechtlich nicht erlaubt. Gerichte haben bereits entschieden: Das Stiegenhaus ist keine private Garderobe.

Der Hauptgrund dafür ist der Brandschutz. Treppenhäuser sind Fluchtwege – sie müssen frei bleiben. Schuhe können im Ernstfall zur Stolperfalle werden oder Rettungskräfte behindern.

Kurzfristig oft geduldet

Die gute Nachricht: Kurzzeitig nasse oder schmutzige Schuhe vor die eigene Tür zu stellen, wird im Winter vielerorts toleriert – vor allem dann, wenn

  • sie direkt an der eigenen Tür stehen
  • sie niemanden behindern
  • sie nach kurzer Zeit wieder weggeräumt werden
  • Auch eine Fußmatte unter den Schuhen wirkt deeskalierend – sie zeigt, dass Rücksicht genommen wird.

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Hausordnung entscheidet

Ob Schuhe erlaubt sind oder nicht, hängt oft von der Hausordnung oder dem Mietvertrag ab. Steht dort ein klares Verbot, gilt dieses auch im tiefsten Schneetreiben. In manchen Häusern wird streng kontrolliert, in anderen schaut man lockerer darüber hinweg – ein Rechtsanspruch auf „Winterschuhe vor der Tür“ besteht aber nicht.

Fazit: Schuhe vor der Wohnungstür sind im Winter zwar verständlich – rechtlich aber ein Balanceakt.

Tipp:

  • Hausordnung checken
  • Schuhe nur kurz draußen lassen
  • Fluchtwege immer frei halten

So bleibt der Hausfrieden gewahrt – und der Dreck trotzdem draußen.

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