Aktion scharf

Schuhe und Räder im Stiegenhaus kosten 21.000 Euro

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Wer sein Rad oder Schuhe vor der Wohnung abstellt, wird künftig zur Kasse gebeten.

Jahrelang war es geduldet, obwohl es eigentlich verboten ist: Schuhe oder Fahrräder vor der Wohnung im Stiegenhaus abstellen. Das kann in Zukunft teuer werden, Schuld daran ist eine „Amerikanisierung des Schadenersatzsystems“.

„Es gibt immer mehr Fälle, wo jemand Schadenersatz einfordert, weil er sich verletzt hat. Die Eigenverantwortung wird immer weniger, und darauf müssen die Eigentümer und deren Vertreter reagieren“, erklärt Anton Holzapfel vom Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) im ORF.

Allerdings geht es nicht nur um vermehrten Schadensersatz, sondern auch um Fluchtwege im Brandfall. Der OGH urteilt immer strenger, deswegen sei es nur „logisch, dass die Verwaltungen sich immer mehr absichern und die Mieter und Wohnungseigentümer konkret dazu auffordern, hier keine Gegenstände am Gang oder im Stiegenhaus stehen zu lassen.“

Wer seine Gegenstände nach Aufforderung nicht wegräumt, muss tief in die Tasche greifen. Bis zu 21.000 Euro Strafe drohen.

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