Signa-Gründer
E-Mails mit Schwester wurden Benko zum Verhängnis
15.10.2025E-Mails zwischen Benko und seiner Schwester wurden dem Signa-Gründer vor Gericht zum Verhängnis.
Signa-Gründer René Benko wurde am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu zwei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Im Zentrum der Anklage stand eine 300.000-Euro-Schenkung an seine Mutter.
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Zuvor bekam Benko Geld von seiner Mutter. Aber: Ohne dass ein Rechtsgrund bestanden habe, habe er ihr einen Teil davon zurückgegeben. Damit sei die Krida verwirklicht, erläuterte die Richterin das Urteil. Im Jänner 2024 habe man versucht, dem Geld ein "anderes Mascherl" zu geben.
E-Mails zeigen: Benko war über "jede Zahlung" informiert
Zudem sei aus den E-Mails zwischen Benko und seiner Schwester klar ersichtlich, dass der Signa-Gründer über "jede Zahlung in seinem Umfeld informiert war und es wäre absolut lebensfremd, anzunehmen, dass er sich dabei nichts gedacht hat".
Chats mit Benko-Schwester
Benkos Anwalt Norbert Wess hatte vor Gericht darum gebeten, dass die Nachricht von Benkos Schwester aus den Akten nicht verlesen wird, da diese auch nicht aussagen möchte. Die Richterin las den Schriftverkehr dennoch vor. Der Inhalt: „Geld ist noch nicht gutgeschrieben, kann im Moment keine Überweisungen an Chalet N machen.“ Und: „3 Mio sind als Ausschüttung auf Mamas Konto eingegangen, wie viel willst du weiterschicken? Und Verwendungszweck? Schenkung?“
Nach der Urteilsverkündung erklärte Benkos Anwalt Wess vor Journalisten, dass die Mails ohnehin im Akt gewesen seien und man in der Gegenausführung zur Anklageschrift zu der Korrespondenz auch Bezug genommen habe. "Und das Verständnis, so wie es auch immer kommuniziert worden ist vom Mandanten, war eben, dass es da eine laufende Abstimmung zwischen der Mutter und ihm gegeben hat", so Wess.