So geht’s weiter

"Esti" sitzt Strafe in Schwarzau ab

22.11.2012

Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt ‚Esti‘ in der Josefstadt.

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© TZ Oesterreich Lems
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Das Urteil ist gefällt : Doch da der Spruch der Geschworenen nicht rechtskräftig ist, bleibt Eis-Lady Estibaliz C. (34) bis auf Weiteres in der Wiener Justizanstalt Josefstadt in Untersuchungshaft.



Das sagt das Gesetz. „Oft dauert es drei bis sechs Monate, bis das Urteil rechtskräftig wird“, sagte ‚Esti‘-Anwalt Rudolf Mayer nach der Urteilsverkündung zu ÖSTERREICH. Rechtlich gesehen könnte Estiabliz C. (34) also noch solange im „Landl“ (Justizansalt Josefstadt) weiter sitzen.

Danach soll die 34-Jährige in die Justizanstalt Schwarzau bei Wiener Neustadt (NÖ) überstellt werden. In Schwarzau erwartet die mutmaßliche Doppelmörderin eine Justizanstalt ausschließlich für Frauen.

Dort gibt es für alle Insassen neben Psychologen, Singgruppen auch eine eigene Mutter-Kind-Abteilung.

Doch vielleicht wird für die 34-Jährige eine Ausnahme gemacht und sie kann schon früher dorthin. „Der Transfer könnte bereits in den nächsten Wochen stattfinden“, sagte Peter Prechtl von der Vollzugsanstalt Josefstadt zu ÖSTERREICH.

„Gleich zu Beginn wird zusammen mit Anstaltsleitung, Psychologen und Sozialarbeitern geklärt, ob ‚Esti‘ im Erstvollzug oder im Normalvollzug untergebracht wird.“

An den Haftdetails, etwa zu welcher Uhrzeit die Zellentüre geöffnet und geschlossen wird, oder wie oft Sitzungen mit Psychiaterin stattfinden, wird noch getüftelt.

Die Eis-Lady sorgte außerdem vor der Urteilsverkündung für Aufregung, als sie anklingen ließ, die Strafe gerne zuhause in Spanien zu verbüßen. „Da könnte ich meinen Sohn Rolando viel öfter sehen.“ Derzeit bekommt die 34-jährigen ihr Kind zweimal im Monat zu Gesicht.

Rolando wächst bis dahin weiter bei der Spanien-Oma in Barcelona auf. Alle zwei Wochen aber fliegt Großmutter Angela C. von der Mittelmeer-Metropole Barcelona nach Wien und besucht ihre Tochter in der Justizanstalt Josefstadt.


 

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